Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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allenthalben übertragen. Von jedem Endur- 
theile, es enthalte Strafe oder Lossprechung, 
ist sogleich eine Abschrift mit den Entschei- 
dungsgruͤnden an Unsere General Post Direk- 
zion einz zusenden. Jeder Gestrafte muß vor 
der naͤchsten Strafstuffe ausdräcklich zum 
Protokoll gewarnt werden. 
& #:. Der Appellazionszug gehr zufolge 
Unserer allerhöchsten Enrschliessung vom 9. 
April vorigen Jahrs (Regierungsblatt Jahr- 
gang 1874. Stück XXX. Seite 817, 318) 
binnen eines präklusioen Termins von 30 Ta- 
gen an Unsere einschlägigen General Kreiskom= 
missariate als zweite. Instanz; und wenn der 
Gegenstand der Beschwerde sich auf 4oo fl. 
belduft, pder auf den Berlurst des Gewer- 
bes gesprochen wird, so steht dem Berur- 
kheilten binnen der nämlichen peremptorischen 
Frist der Rekurs an Unser Ministerium der 
innern Angelegenheiten offen, welches die Sa- 
che zu Unserm geheimen NRache als dritter In- 
stanz bringen wird. 
I. 18. Von den erkannten Strafen soll 
Unserm Postärar die einfache Portogebühr 
vergüter, der Ueberschuß aber zwischen dem 
Anzeiger und dem Lokal Armenfonde zu 
hleichen Theilen gerheilt werden. So wie 
die Maut= und Hallämter zum Vollzuge dieser 
Verordnung, so viel sie betrifft, bereits be- 
sonders angewiesen sind, so sollen auch die 
olizeibehörden dieselbe durch öftere Visi- 
tazion und gesezliche Bestrafung der Ueber- 
treter ernstlichhandhaben, und am Ende jeden 
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Jahes ein tabellarisches Verzeichniß derjeni- 
gen, welche visitirt, auch was bei d denselben 
gefunden, und was darauf etkannt worden, 
Unserer Generalpost Direkzton einsenden. 
Diese Normal Vererbnung lassen Wir 
durch das allgemeine Regierungsblatt zur öf- 
fentlichen Kenntniß bringen. 
München den 28. April 1815. 
Mar Josepb. 
Graf von Monegelas. 
Auf königlichen allerhöchsten Befehl 
der General-Sekdretär 
von Baumüller. 
  
Dienstes Rachrichten. 
Seine königliche Majestät haben am 25. 
April lIl. J. die Gräfin Maximillane von 
Hirschberg, geborne Frelin von Lochner 
zur Hofdame Ihrer Majestät der Königin zu 
ernennen, und am 13. Februar den ehemali- 
gen großherzoglich Frankfurtischen Staats- 
rath Frauz Joseph von Gruben in die 
Zahl Allerhöchstihrer Käámerer aufzuneh- 
men; 
ferner am ro. Jänner l. J. den Kreis 
Bauinspektor Gustav Vorherr zum Mit- 
gliede der Bau Kommission, und am 7 3. April 
den am 31. März 1812 zum geheimen Se- 
kretair des Bureau Dienstes des Ministerial 
Departements des Innern beförderten Peter 
Dahl zum Nath, zurückwirkend bis zum Ta- 
ge seiner Beförderung zum geheimen Sekre- 
tär des Bureau Dienstes, zu ernenmen gernhet.
	        
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