375
allenthalben übertragen. Von jedem Endur-
theile, es enthalte Strafe oder Lossprechung,
ist sogleich eine Abschrift mit den Entschei-
dungsgruͤnden an Unsere General Post Direk-
zion einz zusenden. Jeder Gestrafte muß vor
der naͤchsten Strafstuffe ausdräcklich zum
Protokoll gewarnt werden.
& #:. Der Appellazionszug gehr zufolge
Unserer allerhöchsten Enrschliessung vom 9.
April vorigen Jahrs (Regierungsblatt Jahr-
gang 1874. Stück XXX. Seite 817, 318)
binnen eines präklusioen Termins von 30 Ta-
gen an Unsere einschlägigen General Kreiskom=
missariate als zweite. Instanz; und wenn der
Gegenstand der Beschwerde sich auf 4oo fl.
belduft, pder auf den Berlurst des Gewer-
bes gesprochen wird, so steht dem Berur-
kheilten binnen der nämlichen peremptorischen
Frist der Rekurs an Unser Ministerium der
innern Angelegenheiten offen, welches die Sa-
che zu Unserm geheimen NRache als dritter In-
stanz bringen wird.
I. 18. Von den erkannten Strafen soll
Unserm Postärar die einfache Portogebühr
vergüter, der Ueberschuß aber zwischen dem
Anzeiger und dem Lokal Armenfonde zu
hleichen Theilen gerheilt werden. So wie
die Maut= und Hallämter zum Vollzuge dieser
Verordnung, so viel sie betrifft, bereits be-
sonders angewiesen sind, so sollen auch die
olizeibehörden dieselbe durch öftere Visi-
tazion und gesezliche Bestrafung der Ueber-
treter ernstlichhandhaben, und am Ende jeden
376
Jahes ein tabellarisches Verzeichniß derjeni-
gen, welche visitirt, auch was bei d denselben
gefunden, und was darauf etkannt worden,
Unserer Generalpost Direkzton einsenden.
Diese Normal Vererbnung lassen Wir
durch das allgemeine Regierungsblatt zur öf-
fentlichen Kenntniß bringen.
München den 28. April 1815.
Mar Josepb.
Graf von Monegelas.
Auf königlichen allerhöchsten Befehl
der General-Sekdretär
von Baumüller.
Dienstes Rachrichten.
Seine königliche Majestät haben am 25.
April lIl. J. die Gräfin Maximillane von
Hirschberg, geborne Frelin von Lochner
zur Hofdame Ihrer Majestät der Königin zu
ernennen, und am 13. Februar den ehemali-
gen großherzoglich Frankfurtischen Staats-
rath Frauz Joseph von Gruben in die
Zahl Allerhöchstihrer Käámerer aufzuneh-
men;
ferner am ro. Jänner l. J. den Kreis
Bauinspektor Gustav Vorherr zum Mit-
gliede der Bau Kommission, und am 7 3. April
den am 31. März 1812 zum geheimen Se-
kretair des Bureau Dienstes des Ministerial
Departements des Innern beförderten Peter
Dahl zum Nath, zurückwirkend bis zum Ta-
ge seiner Beförderung zum geheimen Sekre-
tär des Bureau Dienstes, zu ernenmen gernhet.