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allenthalben übertragen. Von jedem Endurtheile,
es enthalte Strafe oder Lossprechung,
ist sogleich eine Abschrift mit den Entscheidungsgruͤnden
an Unsere General Post Direkzion
einz zusenden. Jeder Gestrafte muß vor
der naͤchsten Strafstuffe ausdräcklich zum
Protokoll gewarnt werden.
& #:. Der Appellazionszug gehr zufolge
Unserer allerhöchsten Enrschliessung vom 9.
April vorigen Jahrs (Regierungsblatt Jahrgang
1874. Stück XXX. Seite 817, 318)
binnen eines präklusioen Termins von 30 Tagen
an Unsere einschlägigen General Kreiskommissariate
als zweite. Instanz; und wenn der
Gegenstand der Beschwerde sich auf 4oo fl.
belduft, pder auf den Berlurst des Gewerbes
gesprochen wird, so steht dem Berurkheilten
binnen der nämlichen peremptorischen
Frist der Rekurs an Unser Ministerium der
innern Angelegenheiten offen, welches die Sache
zu Unserm geheimen NRache als dritter Instanz
bringen wird.
I. 18. Von den erkannten Strafen soll
Unserm Postärar die einfache Portogebühr
vergüter, der Ueberschuß aber zwischen dem
Anzeiger und dem Lokal Armenfonde zu
hleichen Theilen gerheilt werden. So wie
die Maut= und Hallämter zum Vollzuge dieser
Verordnung, so viel sie betrifft, bereits besonders
angewiesen sind, so sollen auch die
olizeibehörden dieselbe durch öftere Visitazion
und gesezliche Bestrafung der Uebertreter
ernstlichhandhaben, und am Ende jeden
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Jahes ein tabellarisches Verzeichniß derjenigen,
welche visitirt, auch was bei d denselben
gefunden, und was darauf etkannt worden,
Unserer Generalpost Direkzton einsenden.
Diese Normal Vererbnung lassen Wir
durch das allgemeine Regierungsblatt zur öffentlichen
Kenntniß bringen.
München den 28. April 1815.
Mar Josepb.
Graf von Monegelas.
Auf königlichen allerhöchsten Befehl
der General-Sekdretär
von Baumüller.
Dienstes Rachrichten.
Seine königliche Majestät haben am 25.
April lIl. J. die Gräfin Maximillane von
Hirschberg, geborne Frelin von Lochner
zur Hofdame Ihrer Majestät der Königin zu
ernennen, und am 13. Februar den ehemaligen
großherzoglich Frankfurtischen Staatsrath
Frauz Joseph von Gruben in die
Zahl Allerhöchstihrer Käámerer aufzunehmen;
ferner am ro. Jänner l. J. den Kreis
Bauinspektor Gustav Vorherr zum Mitgliede
der Bau Kommission, und am 7 3. April
den am 31. März 1812 zum geheimen Sekretair
des Bureau Dienstes des Ministerial
Departements des Innern beförderten Peter
Dahl zum Nath, zurückwirkend bis zum Tage
seiner Beförderung zum geheimen Sekretär
des Bureau Dienstes, zu ernenmen gernhet.