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Regiern
Koͤniglich-
Baierisches 426
ngsblatt.
XXIII. Stück. München, Samstag den 10. Juni 1815.
Bekanntmachungen.
(Die bei der königlichen Porzellan Manufaktur
angestellten Künstler und Arbeiter betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Bajern.
Wr# haben Uns veranlaßt gefunden, hin-
sichtlich des Engagements und der Entlassung
der bei Unserer Porzellan Manufaktur ange:
stellten Künstler und Arbeiter folgende polizei-
liche Maaßregel zu verfügen:
1. Kein bei Unserer Porzellan Manufaktur
angestellter Künstler und Arbeiter darf,
wenn er seine Entlassung selbst nachge-
suchet hat, bei irgend einer inländischen
Porzellan, Faiance: oder Steingut-
Fabrik vor einem Jahre a dato der
Entlassung angenommen werden. Das-
selbe wird auch Unsere Porzellan Manu-
faktur gegen die inländischen Porzellan-,
Faiancc; und Steingut Fabriken be-
obachten.
. Kein Arbeiter und Künstler, der bei
Unserer Porzellan Manufaktur angestellt
ist, darf ohne ein förmliches, von Un-
serer Manufaktur Inspekzion unterzeich-
H
netes Attest seiner Entlassung einen Paß
ins Ausland erhalten.
Unsere General Direkzion der Porzellane
Manufaktur, so wie auch insbesondere Un-
sere General Kreiskommissariate haben sich
hiernach auf das genaueste zu achten.
München den 20. Mai 1815.
Mar Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kbulglichen allerhochsten Befehl
der General Sekretär
G. von Geiger.
Die in kaiserlich-bsterreichischen Diensten befind-
lichen Würzburger und Aschaffenburger be-
trefsend.)
Ministerium der auswärtigen
Angelegenheiten.
Aus Befehl Seiner Majestät des Königs.
In der am 3. Juni vorigen Jahres zu
Paris zwischen den Bevollmächtigten Seiner
Masestät des Königs von Baiern und Sei-
ner Masjestät des Kaisers von Oesterreich
abgeschlessenen, und von den beiden aller-
höchsten Höfen ratifizicten Uebereinkunft,
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