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rer Linie ebenfalls mit allen seinen rechtmaͤs-
sigen Nachkommen, den bisher gefuͤhrten
Freiherrnstand in Gnaden zu bestätigen;
und am 23. April den königlichen obersten
Justizrath Franz Ludwig Hornehal in
Bamberg samt seinen ehelichen Nachkom-
men in den Adelstand zu erheben.
Dienstes Nachrichten.
Seine Majestät der König haben dem
Direktor des Ober Appellazionsgerichts und
Ritter des Zivil Verdienstordens der baie-
rischen Krone, Lorenz von Aichberger,
am 6. Juni d. J., als an dem Teage des
ron ihm zurückgelegten fünfzigsten Dienstes-
jahrs, folgende Zufriedenheits Bezeigung zu
ertheilen allergnädigst geruhet:
? Wir bezeigen dem Direktor des Ober-
Appellazions gerichts und Ritter des Zivil-
Verdienstordens der baierischen Krone, Lorenz
von Aichberger, Unsere besondere Theil-
nahme an der heute von ihm nach ehrenvoll zu-
rückgelegten fünfzig Dienstesjahren gefeiert
werdenden Lebens Epoche, und erfüllen mit
wahrem Vergungen Unsere heiligste Regen-
tenpflicht, Verdienst öffentlich anzuerken-
nen und zu belohnen, indem Wir denselben
zum Zeichen Unserer Acheung, laut beilie-
gendem Dekrete zu Unsern wirklichen ge-
heimen Rath, Tar-, Siegel= und Ausschreib-
gebührfrei, ernennen. Wir werden, besonders
schäzend und ehrend den Rath bejahrter, er-
fahrner, durch bisher treu, redlich und
emsig geleistere Dienste bewährter Staats=
diener, mit besonderm Wohlgefallen die Be--
.——
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reitwilligkeit des von Aichberger bemer-
ken, ferner die ihm uͤbertragene erhabene
Amtsfunkzion bei dem obersten Gerichtshofe
des Reichs fortzusezen, und versichern den-
selben hiemit Unserer Huld und Gnade. «
Dieses wird hiemit zur öffentlichen Kennc-
niß gebracht.
Seine königliche Majestát haben zur Ver-
vollständigung des Geschäftsganges im Gen-
darmerie Rechnungswesen unterm 20. Mai
I. J. allergnddigst beschlossen, daß vom Etats-
jahre 1313. anfangend ein, unter der un-
mittelbaren Respizien; und Leitung des Ver-
standes des geheimen Ministerial Bureau,
für Gendarmerie Gegenstände stehendes Zenr
tral Rechnunges Kommissariat der
Gendarmerie in Wirkung treten, und
die Stelle eines Zentral Rechnungführers
der Gendarmerie von jenem Zeitpunkte an-
sangend aufgehoben werden solle.
Erwähntes Zentral Rechnungs Kommissa-
riat wird aus einem Ober Rechnungs Kom-
missär, dann aus zwei Rechnungs Kommisse-
ren und einem Boten bestehen.
Zugleich haben Allerhöchstdieselbe be-
schlossen, daß vom r. Okktober d. J. anfan-
gend eine Gendarmerie Hauprkasse
bestehen solle, welche alle auf den Etat der
Gendarmerie gehèrigen Zahlungen zu lei-
sten hat.
Die Geschäfte der Gendarmerie Haupk-
kasse werden von denjenigen Individuen be-
sorgt, welche für das Zentral Rechnungs-
Kommissariat bestimmt sind; wonach der
Ober Rechnungs Kommissär zugleich die Funk-
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