Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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Die Renten fließen aus der Stiftungs 
kassa, Realitäten, nuzbaren Rechten, und 
gestifreten Verrichtungen in einem Gesamé= 
betrage von 447 fl. 40 kr. 3pf. Die basten 
belgufen sich auf die Summe von 43 fl. 5 kr. 
i f. «.. . 
s.DiePfatxeisuVokhenfeldsmMain.« 
Die Pfarrei zu Rothenfels am Main 
im Fürstenthume Aschaffenburg ist erledigt. 
Sie erträgt jährlich 583 fl., und hat keinen 
Hilfspriester nöchig. 
Die Kompetenten, welche aus allen Krei- 
sen des Königreiches zugelassen werden, ha: 
ben sich, da die Besezung dringend ist, vor- 
schriftmässig ehestens, und zwar bei der könig- 
lichen Hofkommission zu Aschaffenburg oder 
auch unmittelbar dahier zu melden. Es wird 
bemerkt, daß Kleriker und Religiosen sich 
darum melden können. 
  
(Die Aufnahms Prüfung protestantischer Pre- 
digtamts Kandidaten für den Frühlings Ter- 
min dieses Jahrs zu Nürnberg betreffend.) 
Der Anfang der diesfährigen theologi- 
schen Frühlings Aufnahms Prüfung in Nürn- 
berg ist auf den 1. April dieses Jahrs sest- 
gesezt. 
Es werden daher diejenigen Individuen 
welche sich bei dieser Prüfung einzufinden ha- 
ben, hiemit aufgefodert, sich zeitig bei der 
dortigen Kommission zur theolegischen Auf- 
nahms Prüfüng anzumelden, und es wird 
ihnen zugleich mit allen Ernste aufgegeben, ih- 
rem Bitegesuche um Aufnahme zu der Prü- 
fung, welches sie nur einmal einzureichen 
haben, sogleich 
1. ihren Lebenslauf, mit genauer Angabe 
des Tags und Jahrs ihrer Geburt, 
2. die Entlassung von der Schule, 
3. das akademische Absolucorium, 
4. das akademische Sittenzeugniß, 
§, die Dispensation vom vierten Studierjahs, 
wo sie erfoderlich ist, 
6. die sämtlichen akademischen Zeugnisse, 
7. das Dekanats A-ttest, wenn der Kandi- 
dat nicht unmittelbar von der Akademie 
aus sich zur Prüfung einfinder, 
beizulegen, und zwar muß, was die Beis 
fügung dieser sämtlichen durchaus erfo- 
derlichen Beilagen betrifft, dieselbe entwe: 
der einmal im Orginal, und einmal in vor- 
schristsmäßiger Abschrift, oder in gedoppel- 
ten gehörig beglaubigten und auf das vor- 
schristsmäßige Stempel Papier gefertigten 
Abschriften geschehen. 
Bei dieser genauen Bestimmung wird 
auch zuversichtlich erwarter, daß die Adspi- 
ranten zum Eramen, derselben pünktlich 
entsprechen, und ihre Anmeldungen gehörig 
motivirt zur Vorlage bringen, indem bet 
dem Abgang nur einer einzigen bieser 
nothwendigen Beilagen, auf ein solches Birc- 
Gesuch schlechrerdings keine Rücksiche 
genommen, und der Bitesteller gar nicht 
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