Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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IV. Was endlich die Verbindlichkeit be- 
trift, zum Unterhalte der Schulen und ihrer 
behrer beizutragen so haben 
a-) die zu einer Parochialschule vereinig- 
ten Orte die Kosten derselben gemein- 
schaftlich zu tragen, und sind dagegen 
von Beiträgen zu andern Schulen be- 
freit; 
b.) in Ansehung der Konfessions Verhaͤlt- 
nisse ist schon durch die General Ver- 
ordnung über die Umlagen für Ge- 
meinde Bedürfnisse Art. 3. (Reggsbl. 
1812. S. 330.) die Befreiung von 
Beiträgen zu einer Schule einer andern 
Konfession ausgesprochen; 
) die Ansprüche, welche bei den nach 
obigen Vorschriften vorzunehmenden 
Schulsprengel Beränderungen und Ein- 
richtungen neuer Schulen sowohl in An- 
sehung anderer theils prdkdrer, theils 
sundazionsmäßiger Geld: oder Natural= 
Reichnisse erhoben werden möchten, sind 
nach den Normen zu entscheiden, die 
in der allgemeinen Vererdnung vom 
10. Mädecz 1813.) Reggebl. 1812. S. 
537.) die Stolgebühren Entrichtung an 
Pfarrer einer fremden Konfession be- 
treffend, ausgestellt sind, und auf jene 
Verhälenisse eine gleichmäßige Anwen- 
dung finden. 
Nach diesen Bestimmungen sind sowohl 
bei künftig vorkommenden Schulsprengel- 
Purifikaztonen, wo solche nöthig gefunden 
werden, die begurachtenden Anträge zu fas- 
OH 
30 
sen, als auch die wegen aͤhnlicher bereits 
geschehener Veränderungen obwaltende An- 
stände zu heben. 
München den a. Jänner 1815. 
Aus 
Seiner Mejestät des Königs Spezlal Vollmache. 
Graf von Montgelas. 
Auf königlichen allerh#chsten Befehl 
der General-Sekreti 
F. von Kobell. 
  
Bekanntmachungen. 
(Die Einberufung der protestantischen Pfarramts- 
Kandidaten zu den Terminen der Anstellungs- 
Prüfung im Jahre 1615. betreffend.) 
Zur Anstellungs Prüfung der protestanti- 
schen Pfarramts Kandidaten vor dem königli- 
chen General Konsistorium in München sind 
in dem Laufe des heurigen Jahres folgende 
Termine bestimmt worden: 
I. vom 23. 29. April, 
II. 28. Mai — 3. Juni, 
III. : 25. Juni — 1. Juli, 
IV. 33. 20. Juli, 
Es wird dieses dadurch mie der Weisung. 
bekannt gemachr, daß außer denen zu den obis 
gen Terminen ausdrücklich einberufenen Kan- 
didaten, dann denen, welche schon im vorigen 
Jahre einberufen, aber zu erscheinen verhin- 
dert waren, auch alle diejenigen Individuen 
dieser Klasse, welche entweder von Privat" 
Patronen zu mittelbaren Pfarreien präsen- 
tirt zu werden Hoffnung haben, oder schon 
in provisorischer Anstellung, und in Schul- 
dmtern sich besinden, und um Verleihung
	        
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