Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

1033 
Koͤniglich-Baierisches 
1034 
Regierungsblatt. 
  
LE Etuͤck. Muͤnchen, Samstag den z30. Dezember 1315. 
  
Verordnung. 
(Die Uniforme der Herrschaftorichker betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
W. haben beschlossen, den Herrschafts- 
richtern die nämliche Unisorme zu bewilli- 
gen, welche durch die Verordnung vom 
9. Februar I18°7 (NReggsbl. 1807 XV. 
Stäck S. 333.) Unsern Landrichtern vor- 
geschrieben ist, nur mit dem Unterschiede, 
daß die Landrichter die mit dem gekrönten 
L#wen bezeichneten Knöpfe, die Herrschafts- 
richter aber ganz glatte Knöpfe von gel- 
bem Metalle zu tragen haben. 
München den 10. Dezember 1815. 
Marx Joseph. 
Graf ven Montgelas. 
Auf königlichen allerhöchsten Befehl 
der General Sekretär 
von Geiger, 
Bekanntmachungen. 
(Geleistete Kriegskosten Vergütungen im Rezat- 
kreise betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des 
Königs. 
Aus Veranlassung eines königlichen al- 
lerhöchsten Reskripts dd. München, den 
14. des abgelaufenen Monats wird hier- 
durch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, 
daß die der unterzeichneten Kreiestelle von 
der Zentral Peräpuazionskasse im Laufe die- 
ses Jahrs ausgeantworteten Gelder und 
Effekren, und zwar: a) fur die vorjaährigen 
Lieferungen nach Lindau so, 290 fl. in Lotte- 
rie Anlehensloosen und 6 fl. 47 1 kr. baar; 
b) für die vorjährigen Liefermgen nach Mem- 
mingen s0,560 fl. in Lotterie Anlehenslosen 
und 2 fl. zo kr. baar; c) für die Quatlers- 
kosten des Jahres 18 lo bis 1814 140, o00 fl. 
in Lotterie Anlehensloosen; d) für das Gut- 
haben der Marschstationen an Rußische und 
Oesterreichische Truppen Verpflegungskosten 
30, doo fl. baar und a2o, doo fl. in Haftschei- 
nen dergestalt subrepartirt und an die Unterbe= 
hörden zur Ausfolgung an die Gemeinden 
hinaus vergütet worden seyen, wie solches 
nachstehende Uebersicht darstellt. 
Ansbach den r. Dezember 1815. 
Königliches Generalkommissariac 
des Rezarkrelses. 
Freihere von Dernberg. 
)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.