Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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Unternehmern, am leichtesten und zweck- 
mäßigsten bewirkt werden kann, zu ver- 
mitteln; und in dem Falle, wo entweder 
ein Beirtrag aus den Kommunal Kassen, 
oder die Verwendung eines in Kommunal= 
Eigenthum befindlichen Grundstückes noth- 
wendig oder nuzlich seyn sollte, die geeig- 
neten Anträge an die vorgesezten General 
Kreis Kommissariate zu erstatten. 
§. 31. Wenn über die Vollziehung 
der vorstehenden Bestimmungen zwischen 
den Mitgliedern einer und derselben Ge- 
meinde, oder zwischen verschiedenen Gemein= 
den, besonders in Ansehung des Maßstabes 
der Konkurrenz, oder in Ansehung des Ue- 
bereinkommens mit den Drivatlnterneh- 
mern und dergleichen, Streitigkeiten ent- 
stehen sollten, so haben hierüber die untern 
Polizei Behörden in erster, und die Ge- 
neral Kreis= und Lokal Kommissariate in 
zweiter und lezter Instanz nach administra- 
tiven Rücksichten und Lobal Verhälrnissen zu 
emscheiden. . 
H. 22. Eben diese Kreisstellen sollen 
ihre Bemerkungen und Beobachtungen uͤber 
den Gang und die Fortschritte der kuͤnstli- 
chen Salpeter Erzeugung, und uͤber die 
allenfallsigen Hindernisse und Befoͤrderungs- 
Mittel derselben in ihre Jahresberichte 
mit aufnehmen, und uͤberhaupt diesem Ge- 
genstande alle Aufmerksamkeit und eine fort- 
waͤhrende thaͤtige Vorsorge widmen. 
§. 23. Schlüßlich hat es in allen 
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durch die gegenwaͤrtige Verordnung nicht 
ausdruͤcklich abgeaͤnderten Punkten, bei 
den Bestimmungen der Mandate vom 
6. Juli 1803, und 26. Juni 1807, uͤber 
die Verhältnisse des Salpeter Wesens, pro- 
visorisch sein Verbleiben. 
München den 28. Jänner #815. 
Aus Seiner kniglichen Majestät Spezlal-" 
Vollmacht. 
Graf von Monrtgelas. 
Auf kdniglichen allerhöchsten Befehl 
der General Sekretär 
F. von Kobell. 
  
Bekanntmachungen. 
(Die Perlassenschafts Verzeichnisse der smtlichen 
Land-Herrschafts= und Ortsgerichte für 
das Etate Jahr 18114 betreffend.) 
Ministerium der Justiz. 
AusBefehl Seiner Majestät des Königs. 
Nachfolgende summarische Uebersicht al- 
ler bei den königlichen Landgerichten, dann 
Herrschafts= und Ortsgerichten in Verlas- 
senschaften im Etats Jahre 1871 geleisteten 
Acbeiten werden hiemit öffenrlich bekanne 
gemacht. 
München den zo. Jänner 1815. 
Graf Reigersberg. 
Durch den Minister 
der General Sekretär 
von Remmer.
	        
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