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Unternehmern, am leichtesten und zweck-
mäßigsten bewirkt werden kann, zu ver-
mitteln; und in dem Falle, wo entweder
ein Beirtrag aus den Kommunal Kassen,
oder die Verwendung eines in Kommunal=
Eigenthum befindlichen Grundstückes noth-
wendig oder nuzlich seyn sollte, die geeig-
neten Anträge an die vorgesezten General
Kreis Kommissariate zu erstatten.
§. 31. Wenn über die Vollziehung
der vorstehenden Bestimmungen zwischen
den Mitgliedern einer und derselben Ge-
meinde, oder zwischen verschiedenen Gemein=
den, besonders in Ansehung des Maßstabes
der Konkurrenz, oder in Ansehung des Ue-
bereinkommens mit den Drivatlnterneh-
mern und dergleichen, Streitigkeiten ent-
stehen sollten, so haben hierüber die untern
Polizei Behörden in erster, und die Ge-
neral Kreis= und Lokal Kommissariate in
zweiter und lezter Instanz nach administra-
tiven Rücksichten und Lobal Verhälrnissen zu
emscheiden. .
H. 22. Eben diese Kreisstellen sollen
ihre Bemerkungen und Beobachtungen uͤber
den Gang und die Fortschritte der kuͤnstli-
chen Salpeter Erzeugung, und uͤber die
allenfallsigen Hindernisse und Befoͤrderungs-
Mittel derselben in ihre Jahresberichte
mit aufnehmen, und uͤberhaupt diesem Ge-
genstande alle Aufmerksamkeit und eine fort-
waͤhrende thaͤtige Vorsorge widmen.
§. 23. Schlüßlich hat es in allen
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durch die gegenwaͤrtige Verordnung nicht
ausdruͤcklich abgeaͤnderten Punkten, bei
den Bestimmungen der Mandate vom
6. Juli 1803, und 26. Juni 1807, uͤber
die Verhältnisse des Salpeter Wesens, pro-
visorisch sein Verbleiben.
München den 28. Jänner #815.
Aus Seiner kniglichen Majestät Spezlal-"
Vollmacht.
Graf von Monrtgelas.
Auf kdniglichen allerhöchsten Befehl
der General Sekretär
F. von Kobell.
Bekanntmachungen.
(Die Perlassenschafts Verzeichnisse der smtlichen
Land-Herrschafts= und Ortsgerichte für
das Etate Jahr 18114 betreffend.)
Ministerium der Justiz.
AusBefehl Seiner Majestät des Königs.
Nachfolgende summarische Uebersicht al-
ler bei den königlichen Landgerichten, dann
Herrschafts= und Ortsgerichten in Verlas-
senschaften im Etats Jahre 1871 geleisteten
Acbeiten werden hiemit öffenrlich bekanne
gemacht.
München den zo. Jänner 1815.
Graf Reigersberg.
Durch den Minister
der General Sekretär
von Remmer.