Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

139 
Nur siegelmaͤssige Personen, oder solche, 
welche ihnen gleich zu achten sind, sol- 
len berechtiget seyn, ihre Angelegenhei- 
ten der Polizei Behörde in schriftlichen 
Vorstellungen vorzutragen. 
# S 
2. Bei G zess sollen 
iusbesondere die Bewerber ihr Verlan- 
gen mit den noͤthigen schriftlichen Zeug- 
nissen unterstuͤzt, sogleich persoͤnlich der 
Unterbehoͤrde zum Protokoll anzeigen, 
und die Interessenten sollen von bersel- 
ben in gleicher Art (mit Ausnahme der 
Siegelmaͤssigen) persoͤnlich zum Pro- 
tokoll vernommen; schriftliche Vorstel- 
lungen aber dabei in erster Instanz nicht 
gestattet werden. 
Bei Zuͤnften sind nur die Zunft Vorsteher 
nöthigenfalls nach vorheriger Rücksprache 
derselben mit den Zunftgliedern, und bei 
sonstigen mehreren Betheiligten, wenn sie 
ein Konsortium bilden, bloß deren Be- 
vollmächtigte zum Protokoll zu ver- 
nehmen. 
a#BRerrrt 
S W 
3. Gesuche, welche bei der, der Lokal oder Die 
strikts Holizei Stelle vorgesezten Oberbe= 
hörde, oder bei der allerhöchsten Stelle 
anzubringen sind, müssen jedoch, wie 
bisher durch förmliche, bei unsiegelmäs- 
sigen Personen durch rezlpirte Advoka- 
ten verfahte Vorstellungen vorgetragen 
werden. 
Die sämtlichen General Kreis= und Lo- 
kal Kommissariate haben über die Beobach- 
140 
tung vorstehender Verordnung gehörig zu 
wachen, und die dawider handelnden Beam- 
ten und Advokaten mit Ordnungs Strafen 
zurecht zu weisen. 
München den 16. Februar 1315. 
Aus 
Seiner Majestit des Königs Spezial Vollmacht. 
Graf von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhöchsten Befehl 
der General = Sekretäe 
§. von Kobell. 
  
(Die Kriminal eschäfte der Stadtgerichte im 
IV. Quartal, als auch im ganzen Jahre 1814.) 
  
Ministerium der Justiz. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
In folgenden Tabellen wird die Gene- 
ralUebersicht der von sämtlichen Stadtge- 
richten im IV. Quartal 1874. geleisteren 
Kriminal Arbeiten, und eine summarische 
Uebersicht aller bei den genannten Behör- 
den im Jahre 1814. geführten Keiminal= 
Untersuchungen zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
München den 15. Febr. 1815. 
Graf Reigersberg. 
Durch den Minister 
der General-Sekretaͤr 
von Nemmer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.