Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

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Königlich-Baierisches 
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Regierungsblatt. 
  
XV. Stück. München, Mittwoch den 3. Mai r816. 
  
  
Verordnung. 
(Die Landwehr betreffend.) 
Wir Maximilian Josepyh, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wasschiedene Anfragen und Austände, wel- 
che seit einiger Zeit in Landwehr Angelegenhei- 
ten an Uns gebracht worden sind, haben Uns 
bewogen, auf den Bericht Unsers Ober Kom- 
mando der Landwehr, nach Vernehmung Un- 
serer Ministerien der auswärtigen Angele- 
genheiten und des Kriegswesens, nachstehende 
bestimmte Vorschriften zu ertheilen. 
1 
Die Vorschlaͤge zu Officiers- 
Stellen betreffend. 
Ruͤksichtlich der Vorschlaͤge zu den Offi- 
ciers Stellen bei der Landwehr vom Haupt- 
manne abwaͤrts soll folgender Geschaͤftsgang 
eingehalten werden. 
Im Falle einer Erledigung oder noth- 
wendigen Abaͤnderung tritt der Bataillons- 
Chef nebst deu zwei aͤltesten Hauptlenten und 
den zwei aͤltesten Lieutenants mit Unserm be- 
treffenden Landrichter zusammen, weicher sei- 
ner Seits zwei der Personenkundige Gemein- 
de Vorsteher beizuziehen hat. 
  
Der Landrichter als Vorstand der Kom- 
mission nimmt über die geschehenen motivir" 
ten Vorschläge ein förmliches Protokoll auf, 
bemerkt bei seiner Unterschrift, ob er mit dem 
Vorschlage einverstanden sey, oder was er 
dagegen zu erinnern habe, und sendet sodann 
das Protokoll an das ihm vorgesezte General- 
Kreis Kommissariat ein. 
Dieses übermacht dasselbe mit seiner al- 
lenfallsigen Erinnerung an das Kreis Kom- 
mando, welches seinen Bericht an das Ober- 
Kommando erstatter. 
Von Unserm Ober Kommando werden die 
Vorschläge an Unser Ministerium des Kriegs= 
wesens, und von diesem mit oder ohne Erinne= 
rung an jenes der auswärtigen Angelegenheis 
ten übersendet, welches sodann Unsere Ent- 
schließung darüber veranlaße, dieselbe an die 
Redaktion des Regierungsblatts ausschreibr, 
und zugleich Unserm Kriegs Ministerium mit- 
theilt, damit dasselbe durch Unser Ober Kom- 
mando die Pi#tente ausfertigen lasse. 
Fur die Stellen der Bataillons Chefs wird 
der nämliche Gang beobachtet, nur daß hie- 
bei die Vorschläge der Bataillons und Cand= 
richrer wegfallen. 
19)
	        
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