681
Bemerkungen:
1) daß nicht mehr und nicht weniger einge-
gangen sind, und zu vertheilen waren,
als 180 fl. 56 kr. 2 hl. bestaͤtigen die oͤf-
fentlichen Bekanntmachungen in den Re-
gierungsblaͤttern, und zwar
75 Stuͤck, Seite 1753 von 1809
89 — — 1838 — —
dao — — 343 — 19810
54 — — 128 — 1313
a) unter diesen Beiträgen waren 0 fl. akr
ausschließend den Waisen zugedacht;
3) durch ein allerhöchstes Reseript wurde
ausgesprochen, daß jede Wittwe zwei
Theile, jede ganze Waise ebenfalls zwei
Theile, und jede halbe Waise ein Theil
erhalten solle;
4) bei der zweiten respectiven Restverehei-
lung wurden die noch in der Eigenschaft
als Wirtwen und Waisen existirenden In-
dividuen berücksichtiget.
5) Summarische Wiederholungen der bei-
den Vertheilungen:
I.
17 Wittwen . . ä 5sl. 6 kr. a hl.
zusammen 30°7 46= :
1 ganze Waise à 3 5
à4 halbe Waisen à z" 33
zusammen 61 „: 15
II.
7 Witewen à
zusammen
2 2„t
1.7
1 fl. 11 kr
8 1 24
6hl.
22
682
5 ganze Walsen . 5 sl. Ss kr. ö hl.
6 halbe Waisen à — 35 7:
zusammen 3= 35 2„
und von der den Waisen
ausschließend zugedach-
ten Gabe §s ganze Wal-
sen àdà ll 14 2
zusammen 656: II1 2 „
6 halbe Waisen à —. 37 1
zusammen 3: 12 65
Summa 1830 fl. 57 kr. 0 hi.
Die mehr betragenden ## kr. 4 hl. rüh-
ren von den umgangenen Heller Bruchthei-
len her.
München den 7ra. Juli 1817.
Kinigliches Ober Administrati-
Kollegium der Armee.
von Kraus.
Bolgfiano.
Sizung der geheimen Staats=
Raths Kommission.
Folgende Rekurs Gegenstände wurden
am 26. Juni 1817 in der Sizung der königli-
chen Staatsraths Kommission enrschieden:
1) Die Streitsache des Johann Reuter
und Consorten, zu Marktburgpreppach
im Unter Mainkreise gegen den Freiherrn
von Fuchs wegen Emtsschädigung refe.
Gült Nachlaß wegen eingetretener Be-
steuerung.