Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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Bemerkungen: 
1) daß nicht mehr und nicht weniger einge- 
gangen sind, und zu vertheilen waren, 
als 180 fl. 56 kr. 2 hl. bestaͤtigen die oͤf- 
fentlichen Bekanntmachungen in den Re- 
gierungsblaͤttern, und zwar 
75 Stuͤck, Seite 1753 von 1809 
89 — — 1838 — — 
dao — — 343 — 19810 
54 — — 128 — 1313 
a) unter diesen Beiträgen waren 0 fl. akr 
ausschließend den Waisen zugedacht; 
3) durch ein allerhöchstes Reseript wurde 
ausgesprochen, daß jede Wittwe zwei 
Theile, jede ganze Waise ebenfalls zwei 
Theile, und jede halbe Waise ein Theil 
erhalten solle; 
4) bei der zweiten respectiven Restverehei- 
lung wurden die noch in der Eigenschaft 
als Wirtwen und Waisen existirenden In- 
dividuen berücksichtiget. 
5) Summarische Wiederholungen der bei- 
den Vertheilungen: 
I. 
17 Wittwen . . ä 5sl. 6 kr. a hl. 
zusammen 30°7 46= : 
1 ganze Waise à 3 5 
à4 halbe Waisen à z" 33 
zusammen 61 „: 15 
II. 
7 Witewen à 
zusammen 
2 2„t 
1.7 
1 fl. 11 kr 
8 1 24 
6hl. 
22 
682 
5 ganze Walsen . 5 sl. Ss kr. ö hl. 
6 halbe Waisen à — 35 7: 
zusammen 3= 35 2„ 
und von der den Waisen 
ausschließend zugedach- 
ten Gabe §s ganze Wal- 
sen àdà ll 14 2 
zusammen 656: II1 2 „ 
6 halbe Waisen à —. 37 1 
zusammen 3: 12 65 
Summa 1830 fl. 57 kr. 0 hi. 
Die mehr betragenden ## kr. 4 hl. rüh- 
ren von den umgangenen Heller Bruchthei- 
len her. 
München den 7ra. Juli 1817. 
Kinigliches Ober Administrati- 
Kollegium der Armee. 
von Kraus. 
Bolgfiano. 
  
Sizung der geheimen Staats= 
Raths Kommission. 
  
Folgende Rekurs Gegenstände wurden 
am 26. Juni 1817 in der Sizung der königli- 
chen Staatsraths Kommission enrschieden: 
1) Die Streitsache des Johann Reuter 
und Consorten, zu Marktburgpreppach 
im Unter Mainkreise gegen den Freiherrn 
von Fuchs wegen Emtsschädigung refe. 
Gült Nachlaß wegen eingetretener Be- 
steuerung.
	        
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