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und nach die ausgedehntesten, drückendsten Verwilligungen
machen mußten. Als endlich die Herzoge von Mecklenburg
sich des Drucks ihrer Adelschaft nach dem Vorgange
Brandenburg-Preußens zu entledigen unternahmen, erfolgte
auf das allerdings ganz plump und büffelmäßig
autokratische Uebergreisen eines des wunderlichsten dieser
Regenten, der die Russen ins Land rief, um seine
Pläne durchzuführen, zuletzt eine Niederlage der Landesberren
durch ihren Adel, welche die Fortdauer von
dessen Uebermacht und die Fortdauer einer Einschränkung
der Landesherren sanctionirte, wie sie, wie gesagt,
in ganz Deutschland keine andere Adelschaft ihren Laudesherren
angemuthet hat.
In dem langwierigen Sweite des mecklenburgischen
Adels mit seinen Landesherren, den der Erbvergleich
Lon 1755 zum höchsten Vortheil des Adels beendigte,
waren bei dem kaiserlichen Hofe zu Wien
Schriften eingereicht worden, die auf eine denkwürdige
Art bezeugen, wie die mecklenburgischen Adelsberren ihre
Sache zu schmücken wußten, selbst gegen die klare Wahrheit.
Um die ihnen zugemubete Contriburion abzuwenden,
nahmen sie keinen Anstand, die natürliche Beschaffenheit
und Güre der mecklenburgischen Lande auf
das geringste Maaß herunterzusetzen.. „Nach der Vorstellung,“
berichtet Büsching 1), „welche die mecklenburgische
NRitterschaft 1718 dem kaiserlichen Hof zur
Abwendung der verlangten Contriburion gemacht, und
1) Erdbeschreibung Theil 3, Band 3, öte Aufl. 1778.
Seite 350 ff.