Full text : Die Gewerbefreiheit für Bayern.

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sten  Gewerbegesetze,  und,  was  noch  mehr  sagen  will,  ohne  Brod-  und
Fleischtare,  und  siehe  da,  trotz  der  unguͤnstigen  Verhältnisse,  unter
denen  diese  Reformen  ins  Leben  traten,  geht  Alles  ruhig  seiner  Wege;
Kam)wenre  und  Hausfrauen  fügen  sich  in  das  Unvermeidliche;  die
reise  sind  nicht  höher,  die  Waare  ist  nicht  schlechter  geworden,  und
selbst  die  vorsichtigsten  ängstlichsten  Zunftfreunde  kommen  allmählich
  zur  Einsicht,  daß  ihre  Furcht  vor  den  schrecklichen  Folgen  dieser
so  überstürzten  Maßregel  jedenfalls  eine  sehr  unbegründete  gewesen.
Verläßlichen  Erkundigungen  zufolge  war  der  Zudrang  zu  den  Gewerben
  in  den  meisten  Gegenden  Tirols  während  dieser  zwei  Mona#n
sogar  geringer,  als  zu  derselben  Zeit  in  früheren  Jahren,  so  insbesondere
  in  unserer  Landeshauptstadt.  Von  nachtheiligen  Folgen  der  Gewerbefreiheit
  werden  daher  gegenwärtig  selbst  die  erbittertsten  Feinde
derselben  wenig  zu  notiren  haben;  daß  auch  die  glänzenden  Erwartungen,
  die  Viele  daran  knüpften,  unter  den  gegenwärtigen  Verhältnissen,
die  jede  gewerbliche  Thätigkeit  lähmen,  nicht  so  rasch  in  Erfüllung
gehen,  war  vorauszusehen."
Das  Hinausschieben  und  Vermitteln  würde  nur  einen  unbehaglichen
  Zwischenzustand  herbeiführen  und  die  unvermeidliche  Nothwendigkeit
  endlich  doch  nicht  abweisen  können.

Nutzen  und  Nothwendigkeit  der  Gewerbefreiheit.

Schon  so  Vieles  und  so  viel  Gutes  ist  über  die  Gewerbefreiheit
und  ihre  wohlthätigen  Wirkungen  geschrieben  worden,  daß  man  schwerlich
  neue  Gründe  beischaffen  kann  und  man  wohl  glauben  sollte,  es
gäbe  nicht  einen  denkenden  Menschen  mehr,  der  nicht  überzeugt  wärc
von  dieser  Wahrheit.  Allein  die  Einzelninteressen  find  in  den  Streir
besonders  wider  das  Princip  so  vielfach  verflochten,  der  größere  Theil
der  einmal  geschützten  Gewerbtreibenden  hat  sich  in  die  künstlich  zugerichteten
  Zustände  so  hineingelebt,  daß  die  Einführung  des  Neueren,
wenn  auch  Einfacheren,  ihnen  unbequem  wird  und  unsicher  erscheint.

Wir  wollen  hier  die  Vortheile  des  freien  Erwerbs,  die  für  das
Verkehrs=  und  politische  Leben  erwachsen,  noch  einmal  in  Kürze  beleuchten.


Das  Recht,  sich  zu  ernähren,  seine  Kräfte  zu  verwenden,  um  sich
zu  erhalten,  die  Freiheit  der  Arbeit  ist  das  erste  und  natürlichste
des  Menschen,  das  jedem  angeboren  ist.  „Le  premier  droit  de
Thomme  c'est  d’eétre,“  sagte  ein  berühmter  Deputirter  in  der  gesetz-