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sten Gewerbegesetze, und, was noch mehr sagen will, ohne Brod- und
Fleischtare, und siehe da, trotz der unguͤnstigen Verhältnisse, unter
denen diese Reformen ins Leben traten, geht Alles ruhig seiner Wege;
Kam)wenre und Hausfrauen fügen sich in das Unvermeidliche; die
reise sind nicht höher, die Waare ist nicht schlechter geworden, und
selbst die vorsichtigsten ängstlichsten Zunftfreunde kommen allmählich
zur Einsicht, daß ihre Furcht vor den schrecklichen Folgen dieser
so überstürzten Maßregel jedenfalls eine sehr unbegründete gewesen.
Verläßlichen Erkundigungen zufolge war der Zudrang zu den Gewerben
in den meisten Gegenden Tirols während dieser zwei Mona#n
sogar geringer, als zu derselben Zeit in früheren Jahren, so insbesondere
in unserer Landeshauptstadt. Von nachtheiligen Folgen der Gewerbefreiheit
werden daher gegenwärtig selbst die erbittertsten Feinde
derselben wenig zu notiren haben; daß auch die glänzenden Erwartungen,
die Viele daran knüpften, unter den gegenwärtigen Verhältnissen,
die jede gewerbliche Thätigkeit lähmen, nicht so rasch in Erfüllung
gehen, war vorauszusehen."
Das Hinausschieben und Vermitteln würde nur einen unbehaglichen
Zwischenzustand herbeiführen und die unvermeidliche Nothwendigkeit
endlich doch nicht abweisen können.
Nutzen und Nothwendigkeit der Gewerbefreiheit.
Schon so Vieles und so viel Gutes ist über die Gewerbefreiheit
und ihre wohlthätigen Wirkungen geschrieben worden, daß man schwerlich
neue Gründe beischaffen kann und man wohl glauben sollte, es
gäbe nicht einen denkenden Menschen mehr, der nicht überzeugt wärc
von dieser Wahrheit. Allein die Einzelninteressen find in den Streir
besonders wider das Princip so vielfach verflochten, der größere Theil
der einmal geschützten Gewerbtreibenden hat sich in die künstlich zugerichteten
Zustände so hineingelebt, daß die Einführung des Neueren,
wenn auch Einfacheren, ihnen unbequem wird und unsicher erscheint.
Wir wollen hier die Vortheile des freien Erwerbs, die für das
Verkehrs= und politische Leben erwachsen, noch einmal in Kürze beleuchten.
Das Recht, sich zu ernähren, seine Kräfte zu verwenden, um sich
zu erhalten, die Freiheit der Arbeit ist das erste und natürlichste
des Menschen, das jedem angeboren ist. „Le premier droit de
Thomme c'est d’eétre,“ sagte ein berühmter Deputirter in der gesetz-