Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich die
beifolgenden Bestimmungen für die Uebungen des Beurlaubtenstandes
im Etatsjahre 1894/95 und ermächtige das Kriegsministerium,
etwa nothwendig werdende Erläuterungen zu ertheilen,
sowie erforderlichenfalls Aenderungen, insoweit sie nicht
grundsätzlicher Art sind, zu veranlassen.
Berlin, den 22. Februar 1894.
Wilhelm.
Bronsart v. Schellendorff.
An
das Kriegsministerium.