Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

Auf  den  Mir  gehaltenen  Vortrag  genehmige  Ich  die
beifolgenden  Bestimmungen  für  die  Uebungen  des  Beurlaubtenstandes
  im  Etatsjahre  1894/95  und  ermächtige  das  Kriegsministerium,
  etwa  nothwendig  werdende  Erläuterungen  zu  ertheilen,
  sowie  erforderlichenfalls  Aenderungen,  insoweit  sie  nicht
grundsätzlicher  Art  sind,  zu  veranlassen.

Berlin,  den  22.  Februar  1894.
Wilhelm.

Bronsart  v.  Schellendorff.

An
das  Kriegsministerium.