Volltext : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1823. (7)

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Unserm  Großherzoglichen  Staats-Insiegel  bedrucken  lassen,  auch  besohlen,  daß  solches
durch  den  Abdruck  im  Regierung5-Blatte  zur  Kunde  und  Nachachtung  aller  Unserer  Behörden
  und  Unterthanen  öffentlich  bekannt  gemacht  werde.

So  geschehen  und  gegeben  Weimar  am  25östen  Dezember  2823.

(L.  S.)  Karl  August.
C.  W.  Freyherr  von  Fritsch.  Frevherr  von  Gersdorff.  D.  Schweizer.

vde.  Ernst  Maller.
Steuer-Patent
für  die  Jahre  1824,  1825  und  1826.

Versetzung  in  den  Ruhestand  und  Pensionirung.

Des  Großherzogs,  Königliche  Hoheit,  haben  auf  geschehenes  unterthánigstes  Ansuchen
des  Herrn  Kammer-Direktors  August  Bernhard  Rühlmann,  Ritters  des  Großherzoglichen
  Ordens  vom  weißen  Falken,  unter'm  29ten  d.  M.  allergnédigst  geruhet,  denselben
au6  dem  aktiven  Staatsdienste  in  den  Ruhestand  mit  einer  lebenslänglichen,  angemessenen
Pension  zu  versehen  und  bey  dieser  Gelegenheit  demselben  Allerhöchstdero  besondere  guädigste
Zufriedenbeit  mit  dessen  in  elner  langen  Reihe  von  Jahren  unter  allen  Umständen  und  in
oft  schwierigen  Verhältnissen  géleisteten  treuen  und  ausgezeichneten  Diensten,  so  wie  Allerhöchsidero
  Bedauern  zu  dußern,  in  Folge  des  Gesundheitézustandes  des  Herrn  Kammer-Direktors
  dessen  sernere  Wirksamkeit  Höchstdero  Dienste  entzogen  sehen  zu  müssen.

Bef  ör  derun  gen.

ESe.  Königliche  Hoheit,  der  Großherzog,  haben  den  Geheimen-Kammerrath,  auch  Kammerherrn
  und  Ober,  Forstmeister,  Herrn  Friedrich  August,  Frepherrn  von  Fritsch,  Ritter
des  Ordend  vom  weißen  Falken,  sowie  den  Geheimen=  Kammerrath,  Herrn  Carl  Wilhelm  Constantin
  Stichling,  Ritter  des  weißen  Falken-Ordens,  beyde  zu  Kammer-Direktoren
und  den  Kammerrath,  auch  Kammerjunker,  Herrn  Julius  August  Walther  von  Goethe,
zum  Geheimen-Kammerrath  mittelst  höchster  Dekrete  vom  29sten  d.  M.  zu  ernennen
  gnaͤdigst  geruhet.

Demnächst  haben  Allerhöchstsieselben  im  Einverständniß  mit  des  Herzogs  zu  Sachsen
Gotha  und  Altenburg,  Durchlaucht,  auf  Höchst-  Ihro  Gesammt-Akademie  Jena,  dem
anßerordentlichen  Professor  der  Rechte,  Herrn  D.  August  Wilhelm  von  Schroeter,  das
Cyren-Prädikat  eines  Ordinar-Professors  mit  den  damit  verbundenen  Vorrechten
  am  23sten  d.  M.  in  Gnaden  verliehen.