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Nr. 24. 1814. 259
4) Karten-Vertriebsstelle Stettin, Friedrich-Karl-Str. 9, für den Truppenbe irk
des II. und IX. A.-K. und den Landesbezirk der Provinzen Pommern, Schleswig-Holstein,
der Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und -Strelitz und
der Freien Städte Hamburg und Lübeck,
e) Karten-Vertriebsstelle Magdeburg, V, Fürstenwallstr. 11, für den Truppenbezirk
des IV. und XI. A.-K. und den Landesbezirk der Provinz Sachsen,
d Reg.-Bez. Cassel, des Herzogtums Anhalt und der Thüringischen
taaten
1) Karten-Vertriebsstelle Hannover, Georgstr. 20, für den Truppenbezirk des
VII. und X. A.-K. und den Landesbezirk der Provinzen Hannover und Westfalen,
des Großherzogtums Oldenburg, des Herzogtums Braunschweig, der
Firstentümer Lippe, Schaumburg-Lippe und Waldeck und der Freien Stadt
remen,
6) Karten-Vertriebsstelle Coblenz, Frankenstr. 8, für den Truppenbezirk des
VIII. und XVIII. A.-K. und den Landesbezirk der Rheinprovinz, des Reg.-Bez.
Wiesbaden und des Großherzogtums Hessen,
h) Karten-Vertriebsstelle Strahburg i. E., Stephansplan 15, für den Truppenbezirk
des XIV, XV., XVI. und XXI. A.-K. und den Landesbezirk der
Reichslande Elsaß-Lothringen.
Die Besftellungen sind stets an diejenige Karten-Vertriebsstelle zu richten, in deren
Bezirk der Besteller sich befindet, und möglichst auf den vorgeschriebenen Bestellzetteln
auszuführen. Sie können auch telegraphisch erfolgen, jedoch ist genaueste Bezeichnung
der gewünschten Karten nach Maßstab, Name, Nummer und Ausführung
(bunt, farbig oder chwar) dringend erforderlich, da Umtausch oder Rücknahme ordnungsmäßig
gelieferter Karten nicht stattfindet.
Um ein Veralten der Karten zu vermeiden, wird stets nur ein geringer Lagerbestand
der einzelnen Blätter vorrätig gehalten. Bestellungen einer größeren Anzahl ein
und desselben Blattes erfordern daher in der Regel eine Lieferfrist von 2—3 Wochen.
Verzeichnisse, Übersichtsblätter der größeren Kartenwerke und Bestellzettel können
bei den Karten-Vertriebsstellen kostenfrei entnommen oder gegen Erstattung etwaiger
Portokosten eingefordert werden; auch werden jeder Sendung einige Bestellzettel
beigefügt.
r*— giicht ausdrücklich anderes gewünscht, werden einzelne Blätter im Umschlag,
gefaltet, übersandt.
Den Reichsbehörden, sowie den Militär= und Marinebehörden und -Hpersonen gehen
die Sendungen portofrei unter „Heeressache“, allen übrigen Behörden als „portopflichtige
Dienstsache“ zu. Verpackungskosten werden nur berechnet, wenn Kisten,
Rollen, Stäbe, Pappen oder wasserdichte Hüllen zur Verwendung kommen müssen.
. Senbungen an Priethersonen. werden frankiert und die Porto= und Verpackungskosten
dem Adressaten in Rechnung gestellt.
Die laut mitgesandtem Forderungsnachweis einzuzahlenden Beträge sind von allen
Bestellern — auch den am Orte befindlichen Behörden — sobald als möglich, spätestens
aber innerhalb 4 Wochen — ungekürzt, porto= und bestellgeldfrei an die
zuständige Karten-Vertriebsstelle einzusenden. Quittungs-Ubermittelung findet nur
gegen vorherige Einsendung des Portobetrages statt.