Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

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Nr.  24.  1814.  259

4)  Karten-Vertriebsstelle  Stettin,  Friedrich-Karl-Str.  9,  für  den  Truppenbe  irk
des  II.  und  IX.  A.-K.  und  den  Landesbezirk  der  Provinzen  Pommern,  Schleswig-Holstein,
  der  Großherzogtümer  Mecklenburg-Schwerin  und  -Strelitz  und
der  Freien  Städte  Hamburg  und  Lübeck,

e)  Karten-Vertriebsstelle  Magdeburg,  V,  Fürstenwallstr.  11,  für  den  Truppenbezirk
  des  IV.  und  XI.  A.-K.  und  den  Landesbezirk  der  Provinz  Sachsen,
d  Reg.-Bez.  Cassel,  des  Herzogtums  Anhalt  und  der  Thüringischen

taaten

1)  Karten-Vertriebsstelle  Hannover,  Georgstr.  20,  für  den  Truppenbezirk  des
VII.  und  X.  A.-K.  und  den  Landesbezirk  der  Provinzen  Hannover  und  Westfalen,
  des  Großherzogtums  Oldenburg,  des  Herzogtums  Braunschweig,  der
Firstentümer  Lippe,  Schaumburg-Lippe  und  Waldeck  und  der  Freien  Stadt

remen,

6)  Karten-Vertriebsstelle  Coblenz,  Frankenstr.  8,  für  den  Truppenbezirk  des
VIII.  und  XVIII.  A.-K.  und  den  Landesbezirk  der  Rheinprovinz,  des  Reg.-Bez.
  Wiesbaden  und  des  Großherzogtums  Hessen,

h)  Karten-Vertriebsstelle  Strahburg  i.  E.,  Stephansplan  15,  für  den  Truppenbezirk
  des  XIV,  XV.,  XVI.  und  XXI.  A.-K.  und  den  Landesbezirk  der
Reichslande  Elsaß-Lothringen.

Die  Besftellungen  sind  stets  an  diejenige  Karten-Vertriebsstelle  zu  richten,  in  deren
Bezirk  der  Besteller  sich  befindet,  und  möglichst  auf  den  vorgeschriebenen  Bestellzetteln
  auszuführen.  Sie  können  auch  telegraphisch  erfolgen,  jedoch  ist  genaueste  Bezeichnung
  der  gewünschten  Karten  nach  Maßstab,  Name,  Nummer  und  Ausführung
(bunt,  farbig  oder  chwar)  dringend  erforderlich,  da  Umtausch  oder  Rücknahme  ordnungsmäßig
  gelieferter  Karten  nicht  stattfindet.

Um  ein  Veralten  der  Karten  zu  vermeiden,  wird  stets  nur  ein  geringer  Lagerbestand
der  einzelnen  Blätter  vorrätig  gehalten.  Bestellungen  einer  größeren  Anzahl  ein
und  desselben  Blattes  erfordern  daher  in  der  Regel  eine  Lieferfrist  von  2—3  Wochen.
Verzeichnisse,  Übersichtsblätter  der  größeren  Kartenwerke  und  Bestellzettel  können
bei  den  Karten-Vertriebsstellen  kostenfrei  entnommen  oder  gegen  Erstattung  etwaiger
Portokosten  eingefordert  werden;  auch  werden  jeder  Sendung  einige  Bestellzettel
beigefügt.

r*—  giicht  ausdrücklich  anderes  gewünscht,  werden  einzelne  Blätter  im  Umschlag,
  gefaltet,  übersandt.

Den  Reichsbehörden,  sowie  den  Militär=  und  Marinebehörden  und  -Hpersonen  gehen
die  Sendungen  portofrei  unter  „Heeressache“,  allen  übrigen  Behörden  als  „portopflichtige
  Dienstsache“  zu.  Verpackungskosten  werden  nur  berechnet,  wenn  Kisten,
Rollen,  Stäbe,  Pappen  oder  wasserdichte  Hüllen  zur  Verwendung  kommen  müssen.

.  Senbungen  an  Priethersonen.  werden  frankiert  und  die  Porto=  und  Verpackungskosten

  dem  Adressaten  in  Rechnung  gestellt.

Die  laut  mitgesandtem  Forderungsnachweis  einzuzahlenden  Beträge  sind  von  allen

Bestellern  —  auch  den  am  Orte  befindlichen  Behörden  —  sobald  als  möglich,  spätestens
  aber  innerhalb  4  Wochen  —  ungekürzt,  porto=  und  bestellgeldfrei  an  die
zuständige  Karten-Vertriebsstelle  einzusenden.  Quittungs-Ubermittelung  findet  nur
gegen  vorherige  Einsendung  des  Portobetrages  statt.