Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

1593

aber  zwei  Kaplaͤne  zu  unterhalten  sind.  Dieß
wird  mit  dem  Anbange  zut  oͤffentlichen  Kennt—
niß  gebracht,  daß  die  Kompetenten  binnen
14  Tagen  sich  bei  der  unterzeichneten  Stelle
zu  melden  haben.

Nuͤrnberg  den  20.  September  1809.
Königliches  General-Kommissariat
  des  Pegniz:  Kreises.
Freiherr  von  Lerchenfeld.

Lippmann.

 

(Die  Erledigung  der  Pfarrei  JZirgeröheim,
Landgerichts  Donauwörth,  im  Allmahl-Kreise
betreffend.)

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Durch  den  am  2.  August  1809  erfolgten
Ted  des  Pfarrers  Kaver  Zaubzer,  ist  die
Pfarrei  Zirgesbeim,  im  tandgericht  Donau--wôrtb,
  worauf  dem  Verwaltungs  Ratbe  zu
Denauwörih  das  Patronatsrecht  zukommr,
in  Erledigung  gekommen,  und  bisber  unbesezt
  geblieben.  «

Diese  Pfarrei,  wozu  die  eine  Viertelstunde
  entfernten  Urfaͤr-,  Schellenberger-  und
Schlieserhoͤfe,  dann  das  sogenannte  Gnauer-Haͤusl
  gehoͤren,  raͤhlt  385  Seelen,  und  bedarf
  keines  Hilfspriesiers.

Die  Einkünfte,  theils  in  baarem  Gelde
und  Stollgebühren,  tbeils  in  Getreid,  Holz
und  Sebeud  bestebend,  können  sich  auf  465  fl.
54  kr.  belaufen,  und  aüsser  den  gewöhnli-1564



chen  Abgaben  liegen  keine  Beschwerden  auf
gedachter  Pfarrei.

Eichslädt  den  34.  September  1809.
Königliches  General-Kommissariat
  des  Altmuhl.Kreises.
Graf  von  Tassis.

von  Heckel.

 

(Die  Verhältnisse  der  Geistlichkeit  in  FKeldkirch

und  ibre  Funktionen  betreffend.)
Wir  Maximilian  Josepyh,

von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Auf  die  über  das  ro  Uhr  Meß-  Benesicium
in  Feldkirch  ron  Unserm  General  Kommissariate
  des  Iller-Kreises  und  von  der  Stiftungs-Administration
  in  Bregen),  dann  Ubes
die  Verhältnisse  der  Geistlichen  in  Feldkirch
vom  Erstern  erstatteten  Berichte  —

in  Erwigunz  der  Bedürfnisse  des  Kultus
der  Pfarrkirche  und  Gemeinde  in  Feldkirch,

in  Erwägung  der  Verordnung  vom  11.

Oktober  1807,  die  Unterstüzung  emeritirter

Geistlichen  betreffend
baben  Wir  beschlossen  wie  folge:

1.)  in  Feldkirch  soll  künftig  bestehen

o)  die  Pfarrei  mit  den  dahin  gewidmeten
Stiftungen  und  darauf  bastenden  Obliegenbeiten:


b)  das  Beneficium  Dominorum,  welches
wie  bisher  mit  der  Pfarrei  Tosters  vereiniget
  bleibt;

I)  und  c)  das  Benesickum  SS.  Apostolorum
und  S.  Crucis  jedes  mit  einem  besondern
113