482 Nr. 55. 1914.
(2) Bekanntmachung vom 4. August 1914, betreffend Aussetzung des Unterrichts
in den Gewerbeschulen.
Die derzeitigen Verhältnisse lassen es angezeigt erscheinen, daß der Unterricht in
den Gewerbeschulen bis auf weiteres ausgesetzt wird.
Die Ortsobrigkeiten bezw. Schulvorstände wollen entsprechende Anordnungen
erlassen, auch in geeigneter Weise darauf hinwirken, daß Gewerbeschüler,
welche in gewerblichen Betrieben entbehrlich sind, an den Erntearbeiten teilnehmen.
Schwerin, den 4. August 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. von Meerheimb.