Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

482  Nr.  55.  1914.

(2)  Bekanntmachung  vom  4.  August  1914,  betreffend  Aussetzung  des  Unterrichts
in  den  Gewerbeschulen.

Die  derzeitigen  Verhältnisse  lassen  es  angezeigt  erscheinen,  daß  der  Unterricht  in
den  Gewerbeschulen  bis  auf  weiteres  ausgesetzt  wird.

Die  Ortsobrigkeiten  bezw.  Schulvorstände  wollen  entsprechende  Anordnungen
  erlassen,  auch  in  geeigneter  Weise  darauf  hinwirken,  daß  Gewerbeschüler,

welche  in  gewerblichen  Betrieben  entbehrlich  sind,  an  den  Erntearbeiten  teilnehmen.


Schwerin,  den  4.  August  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  von  Meerheimb.