Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

wurde,  sodaß  die  Stadt  einen  wenigstens  halbwegs  zureichenden
Getreidevorrat  zur  eigenen  Verfügung  hatte.

Aber  schon  drohte  ein  neues  Eingreifen  der  bürokratischen  Gewalten,
  den  Geldbenutel  der  Stadt  und  dadurch  die  Getreideversorgung  empfindlich
  zu  schädigen.  Die  einzelnen  Kommunalverbände  waren  wie  immer
  gezwungen  gewesen,  Mehlvorräte  zu  ersparen,  weil  nach  aller  Erfahrung
  gegen  Ende  des  Erntejahres  die  Lieferungen  knapp  zu  werden
pflegten.  Aun  war  inzwischen  eine  Preissteigerung  für  Getreide  eingetreten,
  und  die  RG.  verlangte  plötzlich  von  den  beteiligten  VBerwaltungen
  eine  Nachzahlung  von  125  44  je  dz  der  vorhandenen  Bestände.
Darüber  entstand  eine  unbeschreibliche  Aufregung.  Der  Landrat  des
Kreises  Stolp  erklärte  in  einem  Rundschreiben  an  alle  Kreisausschüsse
der  Provinz:  „Es  ist  geradezu  ungeheuerlich,  daß  die  RG.  das  Geld  für
Mehlbestände  erhalten  soll,  die  die  Kommunalverbände  am  Munde  ihrer
eigenen  Bevölkerung  abgespart  haben“,  und  der  Magistrat  Berlin  ließ
sich  im  Berwaltungsblatt  dahin  vernehmen,  daß  die  angegriffene  Bestimmung
  „rechtlich  und  moralisch  unhaltbar“  sei.  Die  Stadt  Stolp  schloß
sich  einem  Vorschlag  des  Kreises  Randow  an,  der  einen  gemeinsamen
Schritt  beim  zuständigen  Ministerium  vorschlug.  Leider  ist  aus  den
Akten  nicht  zu  ersehen,  wie  die  Sache  ausgegangen  ist,  doch  genügt  schon
der  Vorgang,  um  die  unhaltbare  Rechtslage  der  RG.  ins  rechte  Licht
zu  setzen.

Im  weikeren  ist  die  Getreideversorgung  der  Stadt,  abgesehen  von
vorübergehenden  kleinen  Schwierigkeiten,  im  gleichen  Geleise  vor  sich
gegangen,  bis  am  15.  9.  1923  die  Bewirtschaftung  des  Brotgetreides  aufgehoben
  wurde.

Die  Verteilung  von  Brol  und  Mehl.

Es  ist  bekannt,  daß  schon  in  den  ersten  Kriegsmonaten  eine  Verbrauchsregelung
  für  Brot  und  Mehl  angeordnek  wurde,  zunächst  in  dem
Sinne,  daß  Brot  mit  Kartoffelzusatz  —  das  sog.  K.-Brot  —  gebacken
wurde.  Daraus  erwuchs  den  Kommunalverbänden  noch  heine  merkliche
#Elrbeit,  da  auch  der  Verkehr  mit  der  bereits  im  Dezember  1914  vorbandenen
  Trockenkartoffel-Verwertungsgesellschaft  —  (kurzweg  Teka
genannt  —)  in  den  ersten  Monaten  Sache  der  Einzelabnehmer  gewesen
zu  sein  scheint.  Ueberhaupt  besagen  die  Akten  über  die  ersten  Monate
der  Brotversorgung  so  gut  wie  nichts,  aus  dem  leicht  begreiflichen
Grunde,  weil  niemand  mit  einer  lange  durchgeführten  Bewirkschaftung
rechnete  und  deshalb  auch  zunächst  keine  Akten  angelegt  wurden.

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