Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1854. (31)

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c)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit  an  die  evangelische
Diaconissen-Anstalt  in  Stuttgart.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  28.  November
  d.  J.  der  zu  Bildung  von  Diaconissen  für  christliche  Krankenpflege  in  Stuttgart
gegründeten  evangelischen  Diaconissen-Anstalt  auf  den  Grund  der  vorgelegten  Statuten  die
juristische  Persönlichkeit  gnävigst  verliehen,  was  hiemit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht
  wird.

Stuttgart  den  30.  November  1854.
Linden.

8)  Des  Departements  des  Kirchen=  und  Schulwesené.
Des  Ministeriums  des  Kirchen=  und  Schulwesens.

Verfügung,  betreffend  eine  Veränderung  in  der  Einrichtung  der  evangelisch  =  theologischen
Seminare.

Gemäß  Hböchster  Entschließung  vom  21.  d.  M.  wird  im  Hinblick  auf  die  dermalige,
das  Bedürfniß  des  Dienstes  übersteigende  Anzahl  von  verfügbaren  Candidaten  der  erangelischen
  Theologie  und  die  hiedurch  veranlaßten  ungünstigen  Anstellungs-Verhältnisse  verselben
zeitweise  und  unter  dem  Vorbehalt  eines  Wiederaufsteigens  zu  der  seitherigen  Aufnahmezahl,
sobald  das  Bedürfniß  des  Dienstes  es  erfordern  wird,  nach  Vernehmung  der  evangelischen
Synode,  verfägt:

1)  daß,  unter  Abänderung  des  §.  1.  der  Ministerial-Verfügung  vom  15.  November
1829.  die  Zahl  der  in  die  theologischen  Seminare,  sowohl  in  die  niederen  als  in
das  höhere,  aufzunehmenden  Zöglinge  bis  auf  Weiteres  auf  Fünf  und  zwanzig
beschränkt  werde,

2)  daß  diese  Verminderung  bei  den  im  Herbst  des  Jahres  1855  stattfindenden  Aufnahmen
  in  das  niedere  und  höhere  Seminar  erstmals  in  Kraft  trete.

Stuttgart  den  23.  November  1854.
Wächter.