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c) Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die evangelische
Diaconissen-Anstalt in Stuttgart.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 28. November
d. J. der zu Bildung von Diaconissen für christliche Krankenpflege in Stuttgart
gegründeten evangelischen Diaconissen-Anstalt auf den Grund der vorgelegten Statuten die
juristische Persönlichkeit gnävigst verliehen, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht
wird.
Stuttgart den 30. November 1854.
Linden.
8) Des Departements des Kirchen= und Schulwesené.
Des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens.
Verfügung, betreffend eine Veränderung in der Einrichtung der evangelisch = theologischen
Seminare.
Gemäß Hböchster Entschließung vom 21. d. M. wird im Hinblick auf die dermalige,
das Bedürfniß des Dienstes übersteigende Anzahl von verfügbaren Candidaten der erangelischen
Theologie und die hiedurch veranlaßten ungünstigen Anstellungs-Verhältnisse verselben
zeitweise und unter dem Vorbehalt eines Wiederaufsteigens zu der seitherigen Aufnahmezahl,
sobald das Bedürfniß des Dienstes es erfordern wird, nach Vernehmung der evangelischen
Synode, verfägt:
1) daß, unter Abänderung des §. 1. der Ministerial-Verfügung vom 15. November
1829. die Zahl der in die theologischen Seminare, sowohl in die niederen als in
das höhere, aufzunehmenden Zöglinge bis auf Weiteres auf Fünf und zwanzig
beschränkt werde,
2) daß diese Verminderung bei den im Herbst des Jahres 1855 stattfindenden Aufnahmen
in das niedere und höhere Seminar erstmals in Kraft trete.
Stuttgart den 23. November 1854.
Wächter.