Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Ar.  93.  569

Regierungs-Blatt

Großherzogtum  Meckhlenburg-Schwerin.

Jahrgang  1914.
Ausgegeben  Schwerin,  Montag,  den  14.  September  1914.

 

 

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Bildung  einer  „Jugendtruppe“  im
Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  12.  September  1914,  betreffend  die  Bildung  einer
„  Jugendtruppe“  im  Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.

Die  gegenwärtige  Kriegszeit  stellt  an  die  Leistungsfähigkeit  und  Opferwilligkeit
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jedes  einzelnen  die  höchsten  Anforderungen,  sie  verlangt,  daß  auch  die  deutsche

Jugend  ihre  Kraft  dem  Dienst  des  Vaterlandes  widmet.

Auf  dem  Felde  der  Ehre  mitzukämpfen,  ist  der  noch  nicht  wehrfähigen
Jugend  nicht  vergönnt,  sie  kann  aber,  wenn  es  nötig  werden  sollte,  militärischen-Hilfs=
  und  Arbeitsdienst  nach  Maßgabe  ihrer  körperlichen  Kräfte  leisten.  Dazu
und  für  ihren  späteren  Dienst  im  Heer  und  in  der  Marine  bedarf  die  deutsche
Jugend  einer  besonderen  militärischen  Vorbereitung.

Zu  diesem  Zweck  wird  sich  auf  Anregung  des  Königlich  Preußischen
Stellvertretenden  Generalkommandos  des  IX.  Armeekorps  und  mit  Billigung
des  unterzeichneten  Ministeriums  im  Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin
eine  „Jugendtruppe“  bilden.  Seine  Hoheit  der  Herzog  Johann  Albrecht

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