Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Mit  einer  Sicherheitsnadel  am  vorläufig  beanstandeten
Gegenstande  zu  befestigen.

 

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Anslage  4.

1.  Fleischbeschauer  haben  den  Beanstandungsschein  nach  Muster  B  zu  §  9  der
Regierungs  Verordnung  vom  13.  März  1903  (Gesetzsammlung  Seite  28)
zu  benutzen.

2.  Für  besondere  Trichinenschauer  gilt  folgender

Beanstandungsschein.
Hierdurch  gekennzeichnete
wird  gemäß  §  7  der  Regierungsverordnung  vom

vorläufig  beschlagnahmt.

,  den

Trichinenschauer.

 

§  137  des  Strasgesetzbuches  lautet:  Mit  Gefängnis  bis  zu  einem  Jahre
wird  bestraft,  wer  Sachen,  welche  durch  die  zuständigen  Behörden  oder  Beamten
  in  Beschlag  genommen  sind,  vorsätzlich  beiseite  schafft,  zerstört  oder  in
anderer  Weise  der  Verstrickung  ganz  oder  teilweise  entzieht.