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Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Montag den 5. November 1838.
Inhalt.
Königl. Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Vornahme einer neuen Wahl der
Abgeordneten zur zweiten Kammer der Ständeversammlung.
—
1. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
Oes Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
Versügung, betreffend die Vornahme einer neuen Wahl der Abgeordueten #r zweiten Kammer
der Ständeversammlung.
In Folge der K. Verordnung vom 22. Oktober, betreffend die Auflösung der
Ständeversammlung, wird hiedurch in Gemäßheit höchster Entschließung Seiner
Majestät des Königs verfügt, wie folgt:
1) Eine neue Wahl derjenigen Mitglieder der zweiten Kammer der Ständeversammlung,
welche nicht Amts halber Sih und Stimme in dieser Kammer