Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

1084 Nr. 201. 1915. 
b) Das Königlich Preußische Kriegsministerium (Kriegs-Rohstoff-Abteilung) kann, 
insbesondere bei Einfuhr, Ausnahmen von dem Höchstpreis gestatten. Gesuche um Aus- 
nahmen sind an die Metallmeldestelle (6 7) zu richten. ' 
c)DieKriegsmetqllletiengeiellfchaftdarfinAusnahmefällen,indenendieMehr- 
forderung als berechtigt nachgewiesen ist, die festgesetzten Preise überschreiten, ohne daß 
er Verkäufer die Genehmigung des Kriegsministeriums beizubringen hat. « 
§7. 
Anfragen und Anträge. 
Anfragen und Anträge, welche die Verordnung betreffen, sind zu richten an die 
Metallmelbestele. der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Hriegs- 
ministeriums in Berlin W. 9, Potsdamer Straße 10/11. 
Altona, den 13. Dezember 1915. 
Stellvertretendes Generalkommando IX. Armeekorps. 
v. Roehl, 
General der Artillerie. 
Mit dieser Nr. 201 werden ausgegeben: Nr. 177, 178 und 179 des Reichs-Gesetzblatts 
von 1915.
	        
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