262 41. Das Vorspiel des Krieges. Der Krieg 1866
Vom 2. Mai liegt ein weiteres Schreiben Bismarcks an den
König mit einer aus Wien eingegangenen telegraphischen Mitteilung
vor, die keine Aussicht gewähre, daß Osterreich entwaffnen
werde, wohl aber, daß es Preußen zur Vervollständigung seiner
Rüstungen hinhalten wolle, um einen Vorsprung zu gewinnen,
den Preußen nicht einholen könne. Er fügt hinzu, daß sowohl
die Börse und die Berliner Kaufmannschaft die Untätigkeit der
Regierung unbegreiflich und für das Land im höchsten Grade
beunruhigend und gefährlich finde. Dem Schreiben war eine
von ihm verfaßte Denkschrift beigegeben, die für die Beratungen
des Ministerrats als Unterlage dienen konnte.
Der König hatte um ½41 Uhr nachts vom 2. auf den 3. Mai
zu diesem Briefe die für Bismarck bestimmte Randbemerkung
gemacht: „General Mutius meldet, daß bestimmt 12000 M.
zwischen Troppau und Jägerndorff also unmittelbar an der
Grenze stehen. Dies, mit Werthers Télégramm zusammen,
zeigt, daß der letzte Moment für uns gekommen ist, um große
Rüstungen anzuordnen, was also um 3 Uhr zu berathen ist.
Haben Sie meinen Sohn avertirt? Er ist zum Exerciren hier."“
Die entscheidende Beratung fand statt; Bismarcks Denkschrift
bildete den leitenden Faden. Der erste Punkt betraf
ein der Form nach nicht beglaubigtes Anerbieten von Wien
zum Abschluß eines Vertrages, nach welchem der König unter
Ausschluß der Vereinigung der Herzogtümer mit der Krone
Preußen seine Souveränität auf einen preußischen oder andern
Prinzen zu übertragen berechtigt sein solle, dergestalt, daß
Preußen in dem unmittelbaren Besitz des Kieler Hafens,
wahrscheinlich auch der Befestigungen von Düppel und der
sonst von Osterreich angebotenen Vorteile verbleiben solle;
unter dem Titel Kriegskosten sollten fünfundzwanzig Millionen
Taler seitens der Herzogtümer an Osterreich gezahlt und die
Bundesreform in dem Sinne angestrebt werden, daß die norddeutschen
Kontingente sich Preußen anzuschließen hätten, die
Süddeutschen ausschließlich zur Disposition Osterreichs blieben.
— Dieses nicht beglaubigte Anerbieten hatte der Bruder des
Gouverneurs von Holstein, Freiherr Anton von Gablenz, der