Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

262  41.  Das  Vorspiel  des  Krieges.  Der  Krieg  1866

Vom  2.  Mai  liegt  ein  weiteres  Schreiben  Bismarcks  an  den
König  mit  einer  aus  Wien  eingegangenen  telegraphischen  Mitteilung
  vor,  die  keine  Aussicht  gewähre,  daß  Osterreich  entwaffnen
werde,  wohl  aber,  daß  es  Preußen  zur  Vervollständigung  seiner
Rüstungen  hinhalten  wolle,  um  einen  Vorsprung  zu  gewinnen,
den  Preußen  nicht  einholen  könne.  Er  fügt  hinzu,  daß  sowohl
die  Börse  und  die  Berliner  Kaufmannschaft  die  Untätigkeit  der
Regierung  unbegreiflich  und  für  das  Land  im  höchsten  Grade
beunruhigend  und  gefährlich  finde.  Dem  Schreiben  war  eine
von  ihm  verfaßte  Denkschrift  beigegeben,  die  für  die  Beratungen
des  Ministerrats  als  Unterlage  dienen  konnte.

Der  König  hatte  um  ½41  Uhr  nachts  vom  2.  auf  den  3.  Mai
zu  diesem  Briefe  die  für  Bismarck  bestimmte  Randbemerkung
gemacht:  „General  Mutius  meldet,  daß  bestimmt  12000  M.
zwischen  Troppau  und  Jägerndorff  also  unmittelbar  an  der
Grenze  stehen.  Dies,  mit  Werthers  Télégramm  zusammen,
zeigt,  daß  der  letzte  Moment  für  uns  gekommen  ist,  um  große
Rüstungen  anzuordnen,  was  also  um  3  Uhr  zu  berathen  ist.
Haben  Sie  meinen  Sohn  avertirt?  Er  ist  zum  Exerciren  hier."“

Die  entscheidende  Beratung  fand  statt;  Bismarcks  Denkschrift
  bildete  den  leitenden  Faden.  Der  erste  Punkt  betraf
ein  der  Form  nach  nicht  beglaubigtes  Anerbieten  von  Wien
zum  Abschluß  eines  Vertrages,  nach  welchem  der  König  unter
Ausschluß  der  Vereinigung  der  Herzogtümer  mit  der  Krone
Preußen  seine  Souveränität  auf  einen  preußischen  oder  andern
Prinzen  zu  übertragen  berechtigt  sein  solle,  dergestalt,  daß
Preußen  in  dem  unmittelbaren  Besitz  des  Kieler  Hafens,
wahrscheinlich  auch  der  Befestigungen  von  Düppel  und  der
sonst  von  Osterreich  angebotenen  Vorteile  verbleiben  solle;
unter  dem  Titel  Kriegskosten  sollten  fünfundzwanzig  Millionen
Taler  seitens  der  Herzogtümer  an  Osterreich  gezahlt  und  die
Bundesreform  in  dem  Sinne  angestrebt  werden,  daß  die  norddeutschen
  Kontingente  sich  Preußen  anzuschließen  hätten,  die
Süddeutschen  ausschließlich  zur  Disposition  Osterreichs  blieben.
—  Dieses  nicht  beglaubigte  Anerbieten  hatte  der  Bruder  des
Gouverneurs  von  Holstein,  Freiherr  Anton  von  Gablenz,  der