Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

84 Nr. 16. 1915. 
Klasse 21. Hartblei: mit einem Antimongehalt von 2% bis 6 %. 
Klasse 22. Hartblei: mit einem Antimongehalt von mehr als 6 %. 
b i zusammengesetzten Metallen (Legierungen), chemischen Verbindungen und 
Erzen Peb das elesen ach wie der Gewichtsanteil des Hauptmetalls der be- 
treffenden Klasse zu melden. Hauptmetalle sind für Klasse 1—11: Kupfer; für Klasse 
12—14. Nickel; für Klasse 15—17: Zinn; für Klasse 18 und 19: Aluminium; für 
Klasse 20—22: Antimon. 
5 2. 
Von der Verfügung betroffene Personen, Gesellschaften usw. 
Von dieser Verfügung betroffen werden: 
a) alle gewerblichen Unternehmer und Firmen, in deren Betrieben die in 
§ 1 aufgeführten Gegenstände erzeugt oder verarbeitet werden, soweit die 
Vorräte sich in ihrem Gewahrsam undsoder bei ihnen unter Zollaussicht 
befinden. 
b) alle Personen und Firmen, die solche Gegenstände aus Anlaß ihres Handels- 
betriebes oder sonst des Erwerbs wegen in Gewahrsam haben, soweit die 
Vorräte sich in ihrem Gewahrsam undfoder bei ihnen unter Zollaussicht 
befinden; 
I) alle Kommunen, öffentlich rechtliche Körperschaften und Verbände, in deren 
Betrieben solche Gegenstände erzeugt oder verarbeitet werden, oder die 
solche Gegenstände in Gewahrsam haben, soweit die Vorräte sich in ihrem 
Gewahrsam undoder bei ihnen unter Zollaufsicht befinden; 
4) alle Empfänger (in dem unter a, b und c bezeichneten Umfang) solcher 
Gegenstände nach Empfang derselben, falls die Gegenstände sich am Melde- 
tage auf dem Versand befinden und nicht bei einem der unter a, b und c 
aufgeführten Unternehmer, Personen usw. in Gewahrsam und/oder unter 
Zollaufsicht gehalten werden. 
Vorräte, die in fremden Speichern, Lagerräumen und anderen Aufbewahrungs- 
räumen lagern, sind falls der Verfügungsberechtigte seine Vorräte nicht unter eigenem 
Verschluß hält, von den Inhabern der betreffenden Aufbewahrungsräume zu melden 
und gelten bei diesen beschlagnahmt. 
Von der Verfügung betroffen sind hiernach insbesondere ührte 
Betriebe und Wts ssen sind h 6 sondere nachstehend aufgefüh 
gewerbliche Betriebe: Schlossereien, Schmieden, Werkstätten aller Art, 
Fabriken aller Art, Ziehereien, Walzwerke, Gießereien, Hüttenwerke, Zechen, 
Bauunternehmer, Gas-, Wasser= und Elektrizitäts-Lieferungsgesellschaften 
kommunaler, öffentlich-rechtlicher und privater Art, Privatwerften, Be- 
triebe für Güterbeförderung kommunaler, öffentlich-rechtlicher und privater 
Art wie Eisenbahn= und Schiffahrtsgesellschaften, Reedereien, Schiffer 
. dergl.; 
Handelsbetriebe: Händler, Lagerhalter, Spediteure, Agenten, Kom- 
missionäre u. dergl.; 
 
	        
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