Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

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dem  Hof-Marschall,  Kammerherrn  v.  Seckendorff,  den  Stanislaus-Orden
zwoiter  Elasse,  und

dem  Adjutanten  Seiner  Königlichen  Majestät,  Obersten  v.  Mancler,
den  St.  Annen-Orden  zweiter  Elasse  in  Brillanten.

Sodann  haben  Höchstdieselben  laut  höchsten  Dekrets  an  den  Ordens-Vicekanzler:


dem  Grafen  Aleris  Orloff,  General  en  Chef  und  General-Adjutanten  Seiner
Majestät  des  Kaisers  von  Rußland,  das  Großkreuz  des  Ordens  der  Württembergischen
  Krone,

dem  Kaiserl.  Russischen  wirklichen  Staatorath,  außerordentlichen  Gesandten  und
bevollmächtigten  Minister  am  hiesigen  Königl.  Hofe,  Baron  v.  Meyendorff,  den
Frledrichs-Orden,  und

dem  Obersten  v.  Lewoff,  Adjutanten  Seiner  Majesiät  des  Kaisers
von  Rußland,  das  Commenthurkrenz  des  Ordens  der  Württembergischen  Krone
zu  verleihen  geruht.

8)  Dienst-Nachrichten.

Seine  Königliche  Majestät  haben  unter  dem  50.  v.  M.  die  erledigee
Regiments-Quartiermeistersstelle  bei  dem  ersten  Reiter-Regimente  dem  Öffiziers=Uniforms-Verwalter
  Mehger  zu  übertragen,  und

vermöge  höchster  Entschließung  vom  2.  d.  M.  den  Gestütts-Verwalter,  Obersten
v.  Mylius  zu  Marbach,  auf  das  Gestürte  Güterstein,  und  dagegen  den  Gestütts-Verwalter
  Haas  zu  Güterstein  auf  das  Hauptgestütte  Marbach  gnädigst  zu  versehen
  geruht.

Vermöge  höchster  Entschließung  Seiner  Königlichen  Majestät  vom
3.  d.  M.  ist  der  Kameral-Verwalter  Kümmerlen,  von  Ulm,  unter  Belassung
seines  Gehalts  und  Rangs,  übrigens  vorbehälrlich  des  Erkenntnisses  auf  die  gegen
ihn  anhängige  Untersuchung,  als  Registrator  zu  der  Finanzkammer  des  Donankreises
verseht,

die  erledigte  Revierförsterstelle  zu  Adelberg,  Forstamts  Schorndorf,  dem  Revierförster
  Arnold,  von  Altburg,  Forskamts  Wildberg,  gnädigst  übertragen,  und