Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr. 124. 1915 729 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht, dem Ministerial- 
direktor z. D. Otto Raspe hierselbst die erbetene Versetzung in den Ruhestand in 
Gnaden zu erteilen. 
Schwerin, den 31. Dezember 1915. 
*# Nach Berleihung des Ritterkreuzes 2. Klasse des Königlich Schwedischen Wasa- 
ordens an den Musikdirektor Schulz zu Rostock haben Seine Königliche Hobeit der 
Großherzog die Erlaubnis zur Anlegung dieses Ordenszeichens zu erteilen ger 
Schwerin, den 31. Dezember 1915. 
  
(4) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Landgestütsdiener Beuß 
zu Redefin die silberne Medaille zu verleihen geruht. 
Schwerin, den 31. Dezember 1915. 
(5) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben der Hebamme Wilhelmine 
Kramer, geb. Kruse, zu Neukloster die Verdienstmedaille in Bronze zu verleihen 
geruht. 
Schwerin, den 31. Dezember 1915. 
“ASeine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Bahnsteigschaffner Kölzow 
zu Warnemünde die Verdienstmedaille in Bronze zu verleihen geruht. 
Schwerin, den 31. Dezember 1915. 
»Mit dieser Nr. 124 wird ausgegeben: Nr. 187 des Reichs-Gesetzblatts von 1915.
	        
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