Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr.  124.  1915  729

Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  haben  geruht,  dem  Ministerialdirektor
  z.  D.  Otto  Raspe  hierselbst  die  erbetene  Versetzung  in  den  Ruhestand  in
Gnaden  zu  erteilen.

Schwerin,  den  31.  Dezember  1915.

*#  Nach  Berleihung  des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  des  Königlich  Schwedischen  Wasaordens

  an  den  Musikdirektor  Schulz  zu  Rostock  haben  Seine  Königliche  Hobeit  der

Großherzog  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  dieses  Ordenszeichens  zu  erteilen  ger
Schwerin,  den  31.  Dezember  1915.

 

(4)  Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  haben  dem  Landgestütsdiener  Beuß
zu  Redefin  die  silberne  Medaille  zu  verleihen  geruht.
Schwerin,  den  31.  Dezember  1915.

(5)  Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  haben  der  Hebamme  Wilhelmine
Kramer,  geb.  Kruse,  zu  Neukloster  die  Verdienstmedaille  in  Bronze  zu  verleihen
geruht.

Schwerin,  den  31.  Dezember  1915.

“ASeine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  haben  dem  Bahnsteigschaffner  Kölzow
zu  Warnemünde  die  Verdienstmedaille  in  Bronze  zu  verleihen  geruht.
Schwerin,  den  31.  Dezember  1915.

»Mit  dieser  Nr.  124  wird  ausgegeben:  Nr.  187  des  Reichs-Gesetzblatts  von  1915.