Nr. 124. 1915 729
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht, dem Ministerialdirektor
z. D. Otto Raspe hierselbst die erbetene Versetzung in den Ruhestand in
Gnaden zu erteilen.
Schwerin, den 31. Dezember 1915.
*# Nach Berleihung des Ritterkreuzes 2. Klasse des Königlich Schwedischen Wasaordens
an den Musikdirektor Schulz zu Rostock haben Seine Königliche Hobeit der
Großherzog die Erlaubnis zur Anlegung dieses Ordenszeichens zu erteilen ger
Schwerin, den 31. Dezember 1915.
(4) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Landgestütsdiener Beuß
zu Redefin die silberne Medaille zu verleihen geruht.
Schwerin, den 31. Dezember 1915.
(5) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben der Hebamme Wilhelmine
Kramer, geb. Kruse, zu Neukloster die Verdienstmedaille in Bronze zu verleihen
geruht.
Schwerin, den 31. Dezember 1915.
“ASeine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Bahnsteigschaffner Kölzow
zu Warnemünde die Verdienstmedaille in Bronze zu verleihen geruht.
Schwerin, den 31. Dezember 1915.
»Mit dieser Nr. 124 wird ausgegeben: Nr. 187 des Reichs-Gesetzblatts von 1915.