Deutschland. 53
13. Mai. (Bundestag). Die Bundesversammlung erhebt mit großer
Mehrheit den österr.-preuß. Antrag am 10. Mai zum Beschluß.
Hannover und Mecklenburg stimmen dagegen.
15. (Preußen). General Willisen geht von Kassel nach Berlin
zurück. Zwei preußische Armeecorps erhalten Befehl, am 23. Mai
marschbereit zu sein.
16.(Oesterreich). Eine Note des österrreichischen Gesandten in
Kassel an die kurfürstl. Regierung erklärt derselben:
„Es liege zwar im dringendsten eigenen Interesse der Regierung S. k. H.
des Kurfürsten, dem am 13. d. M. vom Bundestage beschlossenen Ersuchen)
welches der kaiserl. Hof trotz seiner milden Form als eine bindende
Aufforderung betrachtet, zu entsprechen; die kaiserl. Regierung halte
sich aber auch für verpflichtet, sie hiezu auch noch in ihrem eigenen Namen
aufzufordern“.
17. (Nassau). Im Hinblick auf das f. Z. erfolgte Mitwirken
des nassauischen Bundestagsgesandten bei Beseitigung der gesetzlich
bestehenden Preßfreiheit und des Vereinrechts der Einzelstaaten und
bei Außerkraftsetzung der kurh. Verfassung von 1831 wird von den
vereinigten Kammern der Beschluß gefaßt, die Regierung zu ersuchen,
sie wolle den Gesandten instruiren, daß er sich solcher
Theilnahme in Zukunft zu enthalten und derartigem inkompetenten
Vorgehen des Bundestages vielmehr entgegenzuwirken habe.
18. (Preußen). Eine Note des preuß. Gesandten in Kassel fordert
als entsprechende Genugthuung für den beleidigenden Empfang
des außerordentlichen preuß. Abgesandten durch den Kurfürsten die
sofortige Entlassung der verantwortlichen Rathgeber desselben und
droht, wenn ihm eine bestimmte und befriedigende Erklärung hierüber
bis zum 20. d. M. nicht zugehe, die diplomatischen Beziehungem
zur kurfürstl. Regierung abzubrechen und Kassel zu verlassen.
19. (Hannover). Graf Borries verweigert Antwort auf eine
Interpellation im Landtage bezüglich Kurhessen: die Instruction
des Bundestagsgesandten sei Kronprärogative.
(Kurhessen) lehnt die Genugthuungsforderung Preußens ab
und protestirt am Bunde gegen den Bundesbeschluß vom 13. Mai,
erklärt jedoch, daß es
denselben befolgen und das Wahlverfahren einstweilen sistiren werde,
vorbehaltlich des Rechtsbestandes der Verfassung von 1860, es sei denn,
daß h. Bundesversammlung eine andere Auslegung des von ihr gestellten
Ansuchens der kurfürstlichen Regierung etwa noch zugehen lassen sollte".
In einem großen Theile von Deutschland wird der hundertjährige
Geburtstag Fichte's festlich begangen.
20. „ (Bayern). Die Staatsregierung erläßt in Ausführung des
vorjährigen Beschlusses beider Kammern (s. Jahrgg. 1861 S. 75
und 78) eine „Instruction zum Vollzuge der gesetzlichen Grund-