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Beterauen- u. Rrieger· Ber.
1757 Rosenbe#E. B.
onntag, den
28. Jannar 19:6
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n- #. Feleram -V#r.
⅞ e. 1807
ntag, den
H ns. 1916
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Gesthaus ium
Ss Jäger
wozu frdl. emladet
Der Wahlmam
Agenvuariins-=Seitien
Hosenhein.
Generalersemmiung!
Dienstag, den 25. Jan. 1916
abends 8 Uhr
im Bereinslokal (#hhingerhauy)
(Nur für Mitglieder)
Tagesordnung:
1. Jahresbericht.
2. Kassabericht.
3. Voranschlag pro 1916.
2
Nach Erledigung des geschäft.
lichen Teiles Vorfährung von
Lichtbildern don Montenegro.
Um zahlreickes Erscheinen bittet
540 Die Sektionsleitung.
Tnsokudwiykenl.
Anlaßlich der Verleihung der
neuen Orden# . Auszeichnung
— König Ludwig-Kreuz — gestatie
ich mir die verehrten De
korierten aufmerksam zu machen,
daßich sämtliche Kriegs., Militär.
und Zioilordensbänder je nach
Wunsch in glatt oder gebauscht
vorschriftsmäßig überziehe u. halte
mich hierin bestens empfohlen.
Sämtliche bohrische u. deutsche
Ordensbänder sind stets lagernd.
Hochachtungsvollst
Karl Stemnlinger,
Spezialgeschäft,
Rofenheim. Mox-Josef-Platz 231
Telefon 111. 31
Leuchtol
Klletzlich goachßl.
Petrolenmersatz-Gulver
Leochtol in Lös, ng bren-t u. leuchltet
wie Petroleum in den übdlichen Lamt,
ohne lede Benderung
achen Sie einen DVe brsa ch
Vrovresendung: 4 Beutl für 4 Luer
.50 . ¼ peflrei gegen Nachnahme
Dr. Georg Roblsch,
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Vertreter gesuchtt
Geldschränke
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Wauerschränke Kassetten. os
Kontor-Möbel
—
Todes-Anzeige.
Gesters asachts 11 / Uhr verschled nach Ingerem Leiden, genärkt
durch den Empfang der heillgen Sierbeakramente unsere loulgargellebte
Tochter und Schwester
Im Alter von 27 Jahren.
zu geben, daß ich das
Metzgerei
NRikolaistraße Nr.
Georg
Fräuiein Magdalene bechner
Rosenheim, Champagse, Strassburg l. Bls., den 22. Januar 1918.
In tlefker Trauer: Familie Lechner.
Dle Beerdigung kindet am Motag, 21. Januar nachmliteags 1 Uhr statt.
Der hl. Sechengonesdlenst wird am Dienstag,
Geschäfts-Anzeige.
Erlaube mir der verehrten Einwohnerschaft von Rosenheim und Umgebung bekannt
Anwesen
von Herrn Mich. Hartl, vormals Oberweger,
8, nächst der Marien= Apotheke,
läuflich erworben habe und das Geschäft am Samstag, den 29. Jannar 1916 eröffne.
Far gute Ware, reelle Preise und aufmerksame Bedienung werde ich Sorge tragen.
Bestellungen werden jederzeit entgegengenommen.
gibt es morgen Sonntag
und jeden Donnerstag
Sonntag, 23. Januar 1016
Voressen, L##ger!
und allerlel gute,
biiuloe Spelsen o
Xriegs-Mürste
1811
t Tochter
25. Januar abgehalten.
1794
1794
Achtungsvoll empfiehlt sich
Angerer, Metzgermeister.
Neunester Kriegswochenbericht.
Todes-Anzeige.
Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, heute hüh
10 Uhr unseren innigstgeliebten Sohn und Bruder,
den Jüngling
Otto Schmalzgruber
Stabemusikesrs. Sohn
im Alter von 20 Jahren, noch 191 jährigem, schwerem
Leiden und nach Empfang der letzen hl. Oelung schnell
und unerwartet zu sich in die Ewigkeit abzurufen.
Um stilles Beileid bitlen:
Nosenheim, München, Frankreich, Serbien, Pasberg,
den 21. Jonuar 1916.
Die liefkeauernd Hinlerblieben.
Dle Beerdlgung findet Sonn#ag, den 23. Jnna# nachmittags
3 Uhr nach der Krlegsandacht vom Lelschenhause aus Natt und
der hl. Seilengollesdienk wird am Grabe bekannt gegeben.
Hotel „Deutscher Kaiser.
S-—-—.
Tict'piele Belios
Heute Samstag und morgen Lonntag, den 28. Jannar
(Direktion: Alols Bach).
Asta Nielsen! Asta Nielsen?
„Tochter der Tandstraße“
Drama in 3 Akten mit Asta Nielsen, dem großen Bühnenstern
Asta Nielsen! in der Hauptrolle. sta Nielsen!
Schloßspuck. (Luftspiel.)
.Peginn Samstag 7 Uhr — Lenntag 1 Uhr.
Erlaube mir hiemit meine werten Kunden in Kenntnis
zu setzen, daß mein Geschäft ab 24. Jannar durch
einen früheren Mitarbeiter wieder ständig vertvreten ift.
Einer wohlwollenden Inanspruchnahme entgegensehend
Haus Reicharl, oppr. Bader u. Friseur.
z. Zt. Reserve-Lazarett Landshut. 1805
Befkauntmachung.
Betressend die Regelung des Milchpreises und
des Milchverbrauches.
Die Kommunalverbände Rosenheim-Stadt u.
Land erlassen nach Anhörung der gemeinsamen
Preisprüfungsstelle mit Zustimmung der Kgl.
Regierung von Oberbayern, K. d. J., nachfolgende
Anordnung:
Die Milchproduzenten sind verpflichtet, zu
dem am 1. Dezember 1915 vereinbarungsgemätz
TLeltenden Preie denjenigen Händlern die Milch
weiter zu liefern, mit denen sie am genannten
Tag in regelmäßiger Geschäftsverbindung gellanden
sind. Ausnahmen bewilligt die gemeinsame
Preisprüfung,stelle.
*
Milchproduzenten und Händler haben bei der
Abgabe von Milch in erster Linie Kinder, stillende
Mütter und Kranke zu berüdsichtigen.
Auf Antrag werden von dem Kommunalverband,
in dessen Bezirk der Abgabepflichtige
wohnt, Bezugscheine auf die in der Bundesratsbekanntmachung
vom 11. November 1915
(R.-G.-Bl. S. 757) festgesetzten Milchmengen kostenkrei
ausgeslellt. Bei Vorlage solcher Bezugescheine
hat jeder andere Milchabnehmer zurückzutreten
und haben Produzenten und Händler die
angewiesene Milchmenge an diese Vorzugsberechligten
vorweg abzugeben. Bei der Milchabgabe
an diese Vorzugoberechtigten dürfen keine höheren
Preise berechnet werden als den übrigen
Abnehmern.
§ 3.
Die Milchproduzenten sind verpflichtet, um
Bedarfosalle nach Weisung des Kommunalverbandes
der Produktionsstelle Milch an bestimmte
Abnehmer unweigerlich abzugeben. Dieser
Kommunalverband lann insbesondere auch
die Ausfuhr in Orten außerhalb des Bezirkes
der zu einem Versorgungeverband zusammengeschlossenen
Kommunalverbände Rosenheim-Stadt
und-Land verbieten oder beschränken.
84.
Wer vorstehenden Anordnungen zuwiderhandelt,
wird nach Maßgabe der B.-B. vom 4. November
c. ausges. Betreffs oder auf Grund der
——
—.———— —————.————-—N—nsJ———————————————.——
Strafbestimmungen der B.-B. vom 25. Sept.
1915 über die Errichtung von Preisprüfungsstellen
und die Versorgungeregelung mit Gefängnis
bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis
zu 1500 Mark bestraft.
8 5.
Vorltehende Bestimmungen treten mit der
Verkündigung in den Amtsblättern in Kraft.
Rosenheim, den 10. Dezember 1915.
K. Berzirksamt. Stadtmagistrat.
——-Bekanntmachung.
Die Stadtgemeinde Rosenheim erläßt nach
Anhörung der Preisprüfungsstelle mit Zustimmung
der K. Regierung von Oberbayern, Kammer
des Innern, solgende Anordnung:
#
Der Preis für einen Liler Vollmilch dars
beim Verkauf an die Verbraucher 22 Tig.,
wenn aber die Milch vom Verbraucher deim
Prodnuzenten abgeholt wird, 20 Pfg. nicht übersteigen.
Diese Höchstpreise gelten für Mengen jeder
Gröhße, welche vom Produzenten oder Händler
an die Verbraucher abgegeben werden.
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ZuwiderhandlungenwcrdcnnachMaßgalkcx
der Strafbestimmungen des Höchstpreisgesetzes
vom 4. August 1914 17. Dezember 1914 ge.
ahndet.
III.
Vorstehende Bestimmungen treten mit der
Verkündigung in den Tagesblältern in Kraft.
Rosenheim, den 10. Dezember 1915.
Stadtmagistrat.
Bekanntmachung
Landwirtschaftliche Dienstboten und Arbeiter
betreffend.
Die Anordnungen des stellv. General-Kommandos
vom 18. 3. 1915 und 15. 9. 1915 über
Sicherung der Frühjahrs= und Herbstbestellun
wonach landwirtschaftliche Dienstboten und Arbeiter
ohne Einwilligung des Dienstherrn ürer
ohne wichtigen Grund ihre Arbeitestelle nicht
verlassen dürfen usw., sind außer Kraft g
setzt.
Nossheim. den 20. Januar 1916.
Stadtmagistrat.
K. B. Einnahme der
Oreub. Süddeutschen Klassen-lotterie
J. SENFT, Rosenheim:
Dile Erneuerusg der Lose zur 2. Klasso
*½% 7. (233) Lotterle hat begonben und muss
Fegen Vorlegung des Vorklassenloses bls
spätestens 7. Februar geschehen seln.
8 Achtel. Vlertel. lalbes- GQanzes-I
5. — — — G — Ppro lass.
Kauflose stein in allen Elntellungen vortällg,
Gevlanllsten der I. Klasse sind elngetroffen.
Gevyls#sbeträge 5. Klasse vergangener Lotierle siad
baldmöxlichst abzuholeo.
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