Nr. 91. 485
regierungs-Blatt
für das
Grohherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1915.
Ausgegeben Schwerin. Sonnabend, den 19. Juni 1915.
Inhalt:
1I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Gewinnung von Laubheu.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 18. Juni 1915, betreffend Gewinnung von Laubhen.
Nach Mitteilung der stellvertretenden Intendantur des 9. Armeekorps in
Altona beabsichtigt das Kriegsministerium zur Streckung der Heuvorräte für
die Truppen des Inlandes Laubheu beschaffen und verwenden zu lassen. Die
beteiligten Kreise werden hierauf aufmerksam gemacht mit dem Anfügen, daß
die Herstellung von Laubheu zum Verkauf an die Heeresverwaltung, sowie zur
eigenen Verwendung dringend zu empfehlen ist. Das Ministerium hofft im
vaterländischen Interesse, daß dieser Hinweis in weitgehendem Maße Beachtung
findet.
Über das einzuschlagende Verfahren gibt der nachstehend abgedruckte
Bericht der Großherzoglichen Forstinspektion in Gelbensande Auskunft.
Schwerin, den 18. Juni 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.