II. Verfügungen der Departement.
A.) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten:
Des Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Besiimmung des Rangs der Geheimen Archivarien.
Seine Königliche Majestct haben durch höchstes Dekrer vom 25. v. M. zu
bestimmen geruht, daß die Königlichen Geheimen Archivarien künftig ihren Rang, wie
die Räthe der- Landes-Collegien, in der sechsten Stufe der Rang= Ordnung nehmen
sollen.
Stuttgart den 1. März 1826.
Beroldingen-