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Organisation für solchen Gegenstand aufwenden will. Freilich muß
dann ganz besonders darauf geachtet werden, daß der Preis sich den
Verhältnissen von Vorräten und Bedarf anschließt und sich leichtbeweglich
auch ihren Verschiebungen anpassen kann. Die Höchstpreise
des Kriegsernährungsamts für Wild vom 17. September 1916, für
Flußfische — die Teichfische sind syndiziert und anders behandelt worden
— vom 24. Juni 1916 haben diese Eigenart der Höchstpreise im freien
Verkehr unter Verzicht auf Beschlagnahme und Berteilung. Auch
die Höchstpreise für Soda vom 20. Mai 1010 haben diesen Sinn.
Mit dem Bflaumenhöchstpreis vom 29. August 1910 versucht man
gleichfalls diese Bahnen zu wandeln.
Gebiete der freien Preisbildung in der Kriegswirtschaft.
Macht man eine Abstufung der Marktwaren nach ihrer Bewirtschaftungsfähigkeit,
so wird man von den wichtigsten und regelmäßig
zu beschaffenden, die beschlagnahmt, verteilt und einheitlich vertrieben
werden können, über die minder häufigen und wichtigen, deren Verkehr
man nur mit Höchstpreisen regelt, zu anderen gelangen, die auch
dieser Art der Regelung besondere Schwierigkeiten entgegensetzen.
Das sind Waren, deren Ernte nach Jahr und Wetter und Zufälligkeiten
ganz verschieden ausfällt und schwer zu berechnen ist, deren
Unterarten nach Brauchbarkeit und Preisen sehr verschieden sind,
deren Preise von Tag zu Tag schwanken. Namentlich wenn die
Preisbildung mit hohen Preisen einsetzt und sich dann natürlich ermäßigt,
wie fährlich bei Obst und Gemüse, wenn auch von Ort zu
Ort große Preisunterschiede bestehen, werden gegen Höchstpreise Bedenken
vorwiegen. Gegen eine Bewirtschaftung schafft gleichzettig
namentlich die leichte Berderbbarkeit dieser Waren schwere Bedenken.
Das gilt für Tafelobst, Frühgemüse und einiges andere, was bisher
der freien Preisbildung überlassen worden ist, soweit nicht die Städte
durch lokale Höchst= oder Nichtpreise genau angepaßte Schranken
aufgerichtet haben. Freilich wird der Kreis dieser Waren, die man
der staatlichen Beeinflussung nicht für fähig hält, mit zunehmender
Erfahrung und Dringlichkeit immer kleiner. Ursprünglich hatte man
— im Gegensatz zu Getreide, Zucker, Rohstoffen usw. — auch Vieh
und Fleisch, Speisefette, Milch und Eier und dergl. ziemlich allgemein
dazu gerechnet. Zetzt sind diese Dinge längst bewirtschaftet. Wo die
Dringlichkeit eines Gegenstandes wächst, wie z. B. der Marmelade
als Fettersatz, oder wo offenbarer Wucher das Haupt erhebt, da
wird das Reich auch erhebliche Bedenken bei Seite setzen und die Bewirtschaftung
oder die Höchstpreissetzung künftig noch weiter ausdehnen
müssen. Wo es sich um verhältnismäßig entbehrliche Gegen-