Metadata : Hamburgisches Staatsrecht auf geschichtlicher Grundlage.

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der  qualifizierten  Form  der  Verfassungsänderung  abgeändert  werden
können.  Weitere  Quellen  sind  neben  den  eben  im  Text  genannten
Gesetzen  an  erster  Stelle  das  Wahlgesetz  zur  Bürgerschaft
(19.1.  1880)  mit  den  Abänderungen  (11.12.  1882,  17.12.  1886,
21.12.  1888,  10.5.  1889,  4.1.  1892,  22.6.  1894,  28.1.  1894)
und  die  Geschäftsordnung  der  Bürgerschaft  (23.3.  1881)  Ferner
sind  ausser  den  zahlreichen  in  der  Sammlung  der  Verordnung
(1815—1866)  und  seitdem  in  der  hamburgischen  Gesetzessammlung
  enthaltenen  Gesetzen  im  weiten  Umfang  für  die  Interpretation
der  Verfassung  und  die  Vervollständigung  des  Staatsrechts  die
besprochenen  Rezesse  nebst  den  acta  eonventuum  Senatus  et
civum  heranzuziehen,  sowie  das  Material,  welches  in  den  Verhandlungen
  und  Drucksachen  der  Konstituante,  .der  Neunerkommission
  und  neuerdings  in  den  gedruckten  Verhandlungen
zwischen  Senat  und  Bürgerschaft  und  den  Protokollen  und  Ausschussberichten
  der  letzteren  enthalten  ist.

Die  Litteratur  des  hamburgischen  Staatsrechts  ist  ungeheuer
gross,  soweit  es  sich  um  die  Darstellung  von  Einzelfragen
handelt.  Dagegen  ist  die  Auswahl  an  systematischen  Werken
gering.  Die  alte  Verfassung  ist  bearbeitet  von  Buek,  Handbuch
  der  hamburgischen  Verfassung  und  Verwaltung  (1828)
und  namentlich  von  Westphalen,  Sekretär  der  ÖOberalten,  in:
Geschichte  der  Hauptgrundgesetze  der  hamburgischen  Verfassung
  und  Verwaltung  (drei  Bände  1844—1846)  und  in  Hamburgs
  Verfassung  und  Verwaltung  (zwei  Bände,  zweite  Auflage
  1846).  Beide  Werke  sind  noch  heute  unentbehrlich,  in
ihrer  Gründlichkeit  im  Detail  unübertroffen  und  wegen  ihrer
zuverlässigen  Mitteilung  vieler  durch  den  Brand  vernichteten
Urkunden  unschätzbar.  Einen  neuen  Abdruck  der  vier  Hauptgrundgesetze
  mit  Supplement  und  Nachtrag  hat  —  leider  hochdeutsch
  —  der  Bürgermeister  Bartels  1823  —  1825  herausgegeben.

Einen  kurzen  Abriss  der  neuen  Verfassung  bearbeitete
Dr.  Isaak  Wolffson,  das  bekannte  Mitglied  der  Konstituante,
für  Marquardsen,  Handbuch  des  öffentlichen  Rechts  (1884).
Modern-systematisch,  namentlich  unter  Heranziehung  der  Lübecker
und  Bremer  Bestimmungen,  ist  das  Hamburgische  Staatsrecht
1891  von  Dr.  Werner  von  Melle  behandelt.  Die  innere  Verfassungsgeschichte
  habe  ich  in  der  Geschichtlichen  Entwickelung

Litteratur.