Metadata : Regierung und Volkswille.

56  Friedrich  Wilhelm  III.

als  der  organisierte  Staatswille  in  seinem  subjektiven
Willen  in  die  Erscheinung  trete.

Als  er  Stein  in  der  bekannten  grob- ungnädigen  Weise
im  Januar  1807  entließ,  berief  er  sich  in  seinem  Entlassungsschreiben
  darauf,  daß  er  sich  von  jeher  bestrebt  habe,  „nicht
nach  persönlichen  Launen  die  Diener  des  Staates  zu  wählen,
sondern  nach  vernünftigen  Gründen.“  Dem  Rate  solcher
„nach  vernünftigen  Gründen“  gewählter  Staatsdiener  wird
dann  auch  der  König  sich  so  leicht  nicht  entziehen,  oder
wie  es  ehedem  ein  Ministerialdirektor  einmal  etwas
burschikos  ausgedrückt  hat:  „über  den  König  kommt
man  weg,  über  den  Referenten  im  Ministerium  kommt
man  nicht  weg!“

Die  letzte  Entscheidung  hat  Friedrich  Wilhelm  Ill.  für  alle
Zeit,  vor  1806,  während  der  ganzen  Reformbewegung,
während  und  nach  der  Erhebung  immer  wieder  selbst  gegeben,
  oft  unter  einem  furchtbaren  Druck,  gegen  seinen
eigenen  inneren  Wunsch,  gegen  seine  Natur,  aber  stets  in
dem  Bewußtsein,  nicht  der  gewählte,  aber  der  geborene
Repräsentant  des  Staates  zu  sein.  Er  war  der  anspruchloseste
  Mensch  und  stellte  durchaus  nicht  etwa  für  sich  die
Forderung,  daß  seine  höhere  königliche  Eingebung  als  solche
den  Staat  regieren  müsse,  sondern  er  nahm  nur  das  für
sich  in  Anspruch,  daß  er  eben  als  König  die  höchste  Verantwortung
  trage,  mehr  als  irgendein  anderer  von  dem
Staatsgedanken  erfüllt  sein  müsse.  Aber  natürlich  war
das  schlechterdings  nicht  von  seiner  Subjektivität  zu  scheiden,
einer  Subjektivität,  die  für  eine  Epoche  umwälzender  Reformen
  und  gewaltiger  Entscheidungen,  um  das  ausdrücklich
hinzuzufügen,  sehr  wenig  geeignet  war.  Hierdurch  und  später
noch  mehr  durch  die  starke  Subjektivität  Friedrich  Wilhelms  IV.
ist  verdeckt  worden,  was  eigentlich  damals  das  Wesen  des