82 Der Ausbruch des Krieges zwischen Deutschland und Belgien
zu treffen, in der wir uns auf keine Festung stützen
können, falls wir eine Schlacht riskieren wollen. Es
würde ihr ermöglichen, an Ressourcen aller Art reiche
Provinzen zu besetzen, auf alle Fälle aber unsere Mobil- machung
zu behindern oder sie nur zuzulassen, nachdem
wir uns formell verpflichtet hätten, die Mobilmachung
nur zum Vorteil Englands und seines Bundesgenossen
durchzuführen.
„Es ist dringend geboten, im voraus einen Schlacht- plan
für die belgische Armee auch für diese Eventualität
aufzustellen. Das gebietet sowohl das Interesse an
unserer militärischen Verteidigung als auch die Führung
unserer auswärtigen Politik im Falle eines Krieges
zwischen Deutschland und Frankreich.“
Diese Ausführungen von vorurteilsfreier Seite stellen
in überzeugender Weise die Tatsache fest, daß dasselbe
England, das sich jetzt als Schirmherr der belgischen Neutralität
gebärdet, Belgien zu einer einseitigen Parteinahme
zugunsten der Ententemächte bestimmt und daß es zu einem
Zeitpunkte sogar an eine Verletzung der holländischen Neutralität
gedacht hat. Des weiteren erhellt daraus, daß die
belgische Regierung, indem sie den englischen Einflüsterungen
Gehör schenkte, sich eine schwere Verletzung der ihr
als neutraler Macht obliegenden Pflichten hat zuschulden
kommen lassen. Die Erfüllung dieser Pflichten hätte es
erheischt, daß die belgische Regierung in ihren Verteidigungsplänen
auch die Verletzung der belgischen Neutralität durch
Frankreich vorgesehen, und daß sie für diesen Fall analoge
Vereinbarungen mit Deutschland getroffen hätte, wie mit
Frankreich und England. Die aufgefundenen Schriftstücke
bilden einen dokumentarischen Beweis für die den maßgebenden
deutschen Stellen lange vor Kriegsausbruch bekannte
Tatsache der belgischen Konnivenz mit den Ententemächten.
Sie dienen als eine Rechtfertigung für unser
militärisches Vorgehen und als eine Bestätigung der der