Contents : Der Ausbruch des Weltkrieges 1914/15.

82  Der  Ausbruch  des  Krieges  zwischen  Deutschland  und  Belgien

      zu  treffen,  in  der  wir  uns  auf  keine  Festung  stützen

      können,  falls  wir  eine  Schlacht  riskieren  wollen.  Es

      würde  ihr  ermöglichen,  an  Ressourcen  aller  Art  reiche

      Provinzen  zu  besetzen,  auf  alle  Fälle  aber  unsere  Mobil-      machung

  zu  behindern  oder  sie  nur  zuzulassen,  nachdem

      wir  uns  formell  verpflichtet  hätten,  die  Mobilmachung
      nur  zum  Vorteil  Englands  und  seines  Bundesgenossen
      durchzuführen.

          „Es  ist  dringend  geboten,  im  voraus  einen  Schlacht-      plan
  für  die  belgische  Armee  auch  für  diese  Eventualität
      aufzustellen.  Das  gebietet  sowohl  das  Interesse  an
      unserer  militärischen  Verteidigung  als  auch  die  Führung
      unserer  auswärtigen  Politik  im  Falle  eines  Krieges
      zwischen  Deutschland  und  Frankreich.“

      Diese  Ausführungen  von  vorurteilsfreier  Seite  stellen
in  überzeugender  Weise  die  Tatsache  fest,  daß  dasselbe
England,  das  sich  jetzt  als  Schirmherr  der  belgischen  Neutralität
  gebärdet,  Belgien  zu  einer  einseitigen  Parteinahme
zugunsten  der  Ententemächte  bestimmt  und  daß  es  zu  einem
Zeitpunkte  sogar  an  eine  Verletzung  der  holländischen  Neutralität
  gedacht  hat.  Des  weiteren  erhellt  daraus,  daß  die
belgische  Regierung,  indem  sie  den  englischen  Einflüsterungen
  Gehör  schenkte,  sich  eine  schwere  Verletzung  der  ihr
als  neutraler  Macht  obliegenden  Pflichten  hat  zuschulden
kommen  lassen.  Die  Erfüllung  dieser  Pflichten  hätte  es
erheischt,  daß  die  belgische  Regierung  in  ihren  Verteidigungsplänen
  auch  die  Verletzung  der  belgischen  Neutralität  durch
Frankreich  vorgesehen,  und  daß  sie  für  diesen  Fall  analoge
Vereinbarungen  mit  Deutschland  getroffen  hätte,  wie  mit
Frankreich  und  England.  Die  aufgefundenen  Schriftstücke
bilden  einen  dokumentarischen  Beweis  für  die  den  maßgebenden
  deutschen  Stellen  lange  vor  Kriegsausbruch  bekannte
  Tatsache  der  belgischen  Konnivenz  mit  den  Ententemächten.
  Sie  dienen  als  eine  Rechtfertigung  für  unser
militärisches  Vorgehen  und  als  eine  Bestätigung  der  der