Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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9.  Dem  Beschlusse  des  Landrathes  auf  Erhöhung  des  Beitrages  für  Hebung  der  Viehzucht
  von  10  000  JX  auf  30  000  J1X  ertheilen  Wir  hiemit  Unsere  Genehmigung  unter
besonderer  Anerkennung  der  vom  Landrathe  bethätigten  regen  Fürsorge  für  den  genannten
wichtigen  Zweig  der  heimischen  Landwirthschaft.

10.  Die  Beschlüsse  des  Landrathes  in  Bezug  auf  die  Kreisirrenanstalten  zu  München
und  Gabersee  werden  genehmigt.

11.  Die  vom  Landrathe  beschlossenen  Zuwendungen  an  die  Naturalverpflegsstationen
im  Kreise  und  an  die  freiwillige  Sanitäts-Hauptkolonne  in  München,  dann  zur  Einführung
von  Samariterkursen  erhalten  in  Anbetracht  der  edlen  Zwecke,  die  damit  gefördert  werden,
gerne  Unsere  Genehmigung.

12.  Die  Beschlüsse  des  Landrathes  in  Bezug  auf  die  Ausscheidung  und  Ueberlassung
einer  Alluvionsfläche  der  Isar  an  die  Stadtgemeinde  Freising,  daun  die  Beschlüsse  in  Bezug
auf  die  Verwendung  der  früher  für  Wasserbauten  bewilligten  Mittel  sowie  über  die  Bewilligung
  von  Mitteln  und  Beiträgen  zu  Wasserbauten  für  das  Jahr  1897  werden  genehmigt
  und  es  wurde  dabei  mit  Befriedigung  wahrgenommen,  wie  der  Landrath  auch  der
Hochwasserschäden  des  Jahres  1896  durch  außerordentliche  Beihilfen  gedachte.

Jndem  Wir  dem  Landrathe  diesen  Abschied  ertheilen,  sprechen  Wir  demselben  für  die
bewährte  Umsicht  und  die  große  Bereitwilligkeit,  mit  welcher  den  verschiedenen  Bedürfnissen
des  Kreises  wieder  Rechnung  getragen  wurde,  erneut  Unsere  wohlgefällige  Anerkennung
aus  und  verbinden  damit  die  Versicherung  Unserer  Huld  und  Gnade.

München,  den  9.  April  1897.

Luitpold,

Prinz  von  Layern,
des  Königreichs  Bayern  Verweser.

Dr.  Arhr.  v.  Riedel.  Frhr.  v.  Feilitzsch.  Dr  v.  Landmann.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
Der  General-Sekretär:
Ministerialrath  v.  Kopplstätter.