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Nr. 25.
Herr Bienvenu-Martin, stellvertretender Minister des Aeussern,
an Herrn Rene Viviani, Ministerpräsidenten, an Bord der
« France », und nach London, Berlin, Wien, St. Petersburg,
Rom und Belgrad.
Paris, den 24. Juli 1914.
Ich beehre mich, Sie zu benachrichtigen, dass die in Belgrad
am Donnerstag abend übergebene österreichische Note mir
heute morgen durch den österreichisch-ungarischen Botschafter
in Abschrift überlassen worden ist. Graf Szecsen hat mich davon
in Kenntnis gesetzt, dass die österreichisch-ungarische Resierung
die Antwort der serbischen Regierung bis Sonnabend den
25. um 5 Uhr abend erwartet. *)
Die Note stützt sich auf die von Serbien am 31. März 1909
übernommene Verpflichtung, die Annexion von Bosnien-Herzegowina
anzuerkennen, und wirft der serbischen Regierung vor,
eine anti-österreichische Propaganda geduldet zu haben, an der
sich die Beamten, die Armee und die Presse beteiligten, eine
Propaganda, welche die Sicherheit und Unverletzlichkeit Oesterreichs
bedrohe und deren Gefahren das am 28. Juni begangene,
nach den Feststellungen der Untersuchung in Belgrad angestiftete
Verbrechen erwiesen habe.
Die österreichische Regierung erklärt sich genötigt, einer
Propaganda, die eine fortgesetzte Gefahr für ihre Ruhe darstelle,
ein Ende zu machen und von der serbischen Regierung eine
amtliche Erklärung zu fordern, dass sie gewillt sei, jene Propaganda
zu verurteilen und zu unterdrücken, und zwar durch
die Veröffentlichung einer Kundgebung im Amtsblatt vom 26,.,
deren Wortlaut vorgeschrieben wird und die die Ausdrücke der
Missbilligung und des Bedauerns sowie die Androhung schwerer
Bestrafung enthält. Ein Tagesbefehl des Königs würde in
gleicher Weise diese Erklärung dem Heere zur Kenntnis bringen.
Ueberdies würde sich die serbische Regierung verpflichten, die
Schriften zu unterdrücken, die Vereine aufzulösen, die Offiziere
und Beamten abzuberufen, deren Namen ihr von der österreichischen
Regierung übermittelt würden, ferner in die Mitwir-*)
Vergl. die Anmerkung Seite 54.