Metadata : Diplomatische Aktenstücke.

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Nr.  25.

Herr  Bienvenu-Martin,  stellvertretender  Minister  des  Aeussern,

an  Herrn  Rene  Viviani,  Ministerpräsidenten,  an  Bord  der
«  France  »,  und  nach  London,  Berlin,  Wien,  St.  Petersburg,
  Rom  und  Belgrad.

Paris,  den  24.  Juli  1914.

Ich  beehre  mich,  Sie  zu  benachrichtigen,  dass  die  in  Belgrad
  am  Donnerstag  abend  übergebene  österreichische  Note  mir
heute  morgen  durch  den  österreichisch-ungarischen  Botschafter
in  Abschrift  überlassen  worden  ist.  Graf  Szecsen  hat  mich  davon
  in  Kenntnis  gesetzt,  dass  die  österreichisch-ungarische  Resierung
  die  Antwort  der  serbischen  Regierung  bis  Sonnabend  den
25.  um  5  Uhr  abend  erwartet.  *)

Die  Note  stützt  sich  auf  die  von  Serbien  am  31.  März  1909
übernommene  Verpflichtung,  die  Annexion  von  Bosnien-Herzegowina
  anzuerkennen,  und  wirft  der  serbischen  Regierung  vor,
eine  anti-österreichische  Propaganda  geduldet  zu  haben,  an  der
sich  die  Beamten,  die  Armee  und  die  Presse  beteiligten,  eine
Propaganda,  welche  die  Sicherheit  und  Unverletzlichkeit  Oesterreichs
  bedrohe  und  deren  Gefahren  das  am  28.  Juni  begangene,
nach  den  Feststellungen  der  Untersuchung  in  Belgrad  angestiftete
  Verbrechen  erwiesen  habe.

Die  österreichische  Regierung  erklärt  sich  genötigt,  einer
Propaganda,  die  eine  fortgesetzte  Gefahr  für  ihre  Ruhe  darstelle,
ein  Ende  zu  machen  und  von  der  serbischen  Regierung  eine
amtliche  Erklärung  zu  fordern,  dass  sie  gewillt  sei,  jene  Propaganda
  zu  verurteilen  und  zu  unterdrücken,  und  zwar  durch
die  Veröffentlichung  einer  Kundgebung  im  Amtsblatt  vom  26,.,
deren  Wortlaut  vorgeschrieben  wird  und  die  die  Ausdrücke  der
Missbilligung  und  des  Bedauerns  sowie  die  Androhung  schwerer
  Bestrafung  enthält.  Ein  Tagesbefehl  des  Königs  würde  in
gleicher  Weise  diese  Erklärung  dem  Heere  zur  Kenntnis  bringen.
Ueberdies  würde  sich  die  serbische  Regierung  verpflichten,  die
Schriften  zu  unterdrücken,  die  Vereine  aufzulösen,  die  Offiziere
und  Beamten  abzuberufen,  deren  Namen  ihr  von  der  österreichischen
  Regierung  übermittelt  würden,  ferner  in  die  Mitwir-*)

  Vergl.  die  Anmerkung  Seite  54.