Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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Ziff.  11.  Hof=  und  Staatsbibliothek.
hat  von  unn  an  zu  lauten:
„Ziff.  11.  Bibliotheken“.
„a)  Hof=  und  Staatsbibliothek  in  München:
*)  Hausmeister,
Portier,
Bote,
Bibliothekdiener.
Hieran  reiht  sich  als  neuer  Vortrag:
„b)  Bibliothek  in  Bamberg“
„Bibliothekdiener",
für  welche  Stelle  in  Rubrik  3  als  Anstellungsbehörde  „der  Bibliothekar“  zu  bezeichnen  ist.
Ziff.  12.  Akademie  der  bildenden  Künste:
als  neue  Stelle,  welche  in  der  Aufzählung  den  ersten  Platz  einzunehmen  hat,  kommt  hinzu:  die
Stelle  eines  „Kassa=  und  Rechnungsgehilfen“.
Ziff.  17.  Nationalmuseum.
Den  bisher  ausgeführten  Stellen  ist  als  neu  hinzutretend  voranzusetzen:  die  Stelle  eines:
„Kanzlisten“.

München,  den  24.  Mai  1888.

Dr.  örhr.  v.  Lutz.

Der  General-Sekretär:
Ministerialrath  Dr.  v.  Giehrl.