Nr. 2 — 1914. . 69. Jahrgang.
Erscheint - rENn—]] Inserate
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Preis pro Vierteljahr F oder deren Raum 15 Pfg. erbittet
75 Pfennig. Otto Hasert's Buchdruckerei.
Rummelsburger Kreisblatt.
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Rummelsburg, den 6. Januar
A. Amtlicher Teil.
Im Monat Januar müssen die Kuhrwerke auf Thausseen und städtischen
Straßen von 5 Uhr abends bis 7 Uhr morgens beleuchtet sein.
Suwiderhandlungen werden streng bestraft.
Rummelsburg, den 31.Dezember 1913. Der Landrat, von Trebra.
Der Polizelverwaltung hier und den Herren Amtsvorstehern im Kresse dringesch meine Kreisblattbekanntmachung
vom 22 Jult 1913 — Kreisblatt Nr. 64, Sette 334/5 — in Erinnerung. Die Einreichung der
daselbst voroeschriebenen Uebersicht über den Bestand au schmalspurigen Industrie= und Feldeisenbahnen
und nebenbahnähulichen Kleinbahnen ist zum 10. d. Mts. erforderlich. Einer Fehlanzeige
bedarf es nicht.
Rummelsburd?, den 3. Jonv#ar 1914 Der Landrat, von Trebro,
Bekanntmachung.
Unter den Schweinen des Gastwirts Karl Vandreier in Treblin ist die Schweineseuche und Schweinepest
ausgebrochen. Es wird hiermit die Gehöfts. und Stallsperre aneordnet.
Treblin, den 27. Dezember 1913. Der Amtsvorsteher, von Puttkamer.
In dem Vehbestande der Demäne See Buckow im Kreise Schlawe ist die Maul- und Klauenseuche
ausgebrochen Zur V.rhütung der Einschleppung der Seuche in den Keris Rummelsburg empfiehlt es
sich, Klauenvieh, das aus verseuchten Gegenden stammt, oder dessen Herkunft unbekannt ist, nicht anzukaufen,
Überhaupt alles von auswärts eingeführte Vi-h frühstens erst 8 Tage nach dem Eintreffen des Transports
abzunehmen und unt anderem Vieh in Berübrung zu bringen.
Ich ersoche die Herren Ortsvorsteher, die Einwohner hierauf hit zuweisen.
Rummelsburg, den 2. Januar 1914 Der Landrat, von Trebra.
Der Herr Operpräsident in Stettin hat dem Vorstande des Diakontssen= und Krankenhauses „Bethanien“
in Stettin-Neutorney die Genehmigung erteilt, im Jahr 1914 zum Besten der Anstalt Bethanien eine einmalige
Hauskollekte innerhalb der Provinz Pommern einzusammeln, wobel die Verwendung von Tagelohn oder gegen
Tantieme arbeitenden Kollektanren tunlichst vermieden werden, jedenfalls aber in den Orten unterbleiben soll, in
denen Beauftragte der kirchlichen Organe für die kostenlose Einsammlung gewonnen werden können, oder wo
Diakonissen für diesen Zweck zur Verfügung stehen.
Rummelsburg, den 2. Januar 1914. Der Landrat, von Trebra.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dat nach dem Stempelneuergesese vom 26.—30. Juni 1909 die
Esgentümer von in Gafst= und Schankwirtschaften oder an sonstigen öffentlichen Orten aufgestellten Automaten
und Musikwerken v rpflichtet sind, bis zum Ablauf des Monats Januar eines jeden Jahres bei den Hauptzollund
Vollämtern gegen Zahlung des Abgabenbetrages die Jahreskarte zu lösen und daß die Versäumung dieser
Frist die gesetzlichen Stempelstrafen nach sich zieht. Die Anmeldungen der zu versteuernden Automaten und Mufikwerken
werden von den Zollämtern und den Stempelverteilern unentgeltlich verabfolgt.
Rummelsburg, den 31. Dezember 1913. Der Landrat, von Trebra.