Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

419

d)  Erhoͤhung  der  Ertrapost-  Tare.
Nachden  vermoͤge  hoͤchster  Entschließung  vom  27.  d.  M.  die  Extrapost-Taxe  vom
1.  August  an  bis  auf  Weiteres  von  1  fl.  15  br.  auf  1  fl.  50  kr.  für  ein  Pferd  und
eine  Station  erhöht  worden  ist,  so  wird  solches  hiemit  zur  öffentlichen  Kenntniß
gebracht.
Stuttgart  den  28.  Juli  1338.  Schlayer.

Dienst-Erledigungen.

1)  An  der  Gewerbschule  in  Stuttgart  ist  demnächst  eine  Haupt-Lehrstelle  zu
besehen,  welche  bisher  für  den  Unterricht  in  der  Mechanik,  der  Technologie  und  dem
Planzeichnen  bestimmt  war,  künftig  aber  hauptsächlich  den  wissenschaftlichen  Vortrag
der  Elementar-Mechanik,  der  Maschinenkunde  und  der  höheren  Mechanik  (mit  Anwendung
  der  höheren  Mathematik)  in  9—  11  wöchentlichen  Stunden,  sodann  einen
besonderen  populären  Curs  in  der  Mechanik  für  Handwerks-Lehrlinge  2c.  in  wöchentlichen
  zwei  Stunden,  und  nach  Umständen  auch  noch  den  bis  jebßt  einem  besonderen
Nebenlehrer  übertragenen  Unterricht  im  Maschinenzeichnen  in  wöchentlichen  45—6  Stunden
  begreifen  soll.  Der  Vortrag  der  Technologie,  welcher  in  Verbindung  mit  Waaren=
  und  Produbten-Kunde  in  drei  wochentlichen  Stunden  stattfinden  soll,  und  der
Unterricht  im  Planzeichnen,  in  zwei  wöchentlichen  Stunden,  könnte,  wenn  es  die  Umstände
  nöthig  machen,  auch  anderen  Lehrern  übertragen  werden,  wogegen  dem  für
die  mechanischen  Lehrzweige  aufzustellenden  Lehrer,  wenn  er  sich  hiezu  geneigt  und
geschickt  zeigt,  vielleicht  ein  besonderer  Zweig  des  Unterrichts  im  Vaufache  (namentlich
  etwa  im  Straßen-,  Brücken=  und  Fluß-Bau  in  wochentlichen  zwei  Stunden,
oder  in  der  Bau-Construktionslehre  in  wöchentlichen  vier  Stunden)  zugewiesen  werden
bönnte.  Bei  einer  Anzahl  von  14—16  wöchentlichen  Unterrichtsstunden  würde  mit
der  Stelle  ein  Gehalt  von  1100  fl.  bis  1200  fl.,  und  bei  einer  auf  18—20  Stunden
erstreckten  Obliegenheit  ein  höherer  Gehalt  bis  zu  1/000  fl.  verbunden.  Der  Bezug
eines  besonderen  Unterrichtsgeldes  sindet  auf  Seite  des  Lehrers  nicht  statt.  Die  inoder
  ausländischen  Bewerber  um  die  zu  beseßzende  Stelle  werden  aufgefordert,  ihre
Meldungen  unter  genauer  Bezeichnung  der  Unterrichts-Gegenstände,  welche  sie