Full text : Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

Geschichtliche  Einführung.

der  Vorgänge  in  Ems  und  Paris!  —,  daß  eine  Gefahr  von  außen
nicht  vorliege,  und  das  „Vaterland“,  das  Organ  der  ultramontanen
Partei,  befürwortete  unbedingt  die  Waffenbrüderschaft  mit  Frankreich
gegen  Preußen.  Aber  überall  siegte  die  Volksstimmung,  und
die  Kreditforderungen  wurden  durchweg  mit  großer  Majorität  bewilligt.


Die  gemeinsame  Gefahr  hatte  das  Gefühl  der  Zusammengehörigkeit
  mehr  denn  je  belebt,  und  nach  dem  Zusammenbruch  der  französischen
  Macht  war  jedes  äußere  Hindernis  der  deutschen  Einheit
verschwunden.  Am  Tage  von  Sedan,  noch  vor  der  Kapitulation
(2.  September  1870),  erneuerte  Baden  den  früher  abgelehnten  Antrag
  auf  Eintritt  in  den  norddeutschen  Bund.  Auch  Bayern  wünschte
von  den  völkerrechtlichen  Verträgen  zu  einem  „Verfassungsbündnis“
überzugehen.  Bevollmächtigte  der  vier  süddeutschen  Staaten  wurden
nach  Versailles  geladen,  wo  die  Verhandlungen  bald  zu  einem
günstigen  Ausgange  führten.  Am  15.  November  wurde  mit  Baden
und  Hessen  ein  Vertrag  geschlossen,  dem  eine  „Verfassung  des  deutschen
Bundes“"  beigegeben  war.  Diesem  Bunde  trat  Württemberg  durch
Vertrag  d.  d.  Berlin  25.  November  bei.  Die  etwas  größeren  Schwierigkeiten
  mit  Bayern  fanden  ihre  Erledigung  durch  den  Versailler
Vertrag  vom  23.  November.  Durch  einen  besonderen  Vertrag
(Berlin  8.  Dezember)  stimmten  diese  Staaten  gegenseitig  den  bezüglichen
  Verträgen  zu.:

Der  deutsche  Bund  war  kein  Neubau,  sondern  der  „Ausbau
eines  fertigen  Hauses“,  der  norddeutsche  Bund  erweiterte  sich
zum  deutschen  Bunde,  so  daß  allerdings  zwischen  beiden  eine  Kontinuität
  besteht.“  Es  bedurfte  nunmehr  nur  noch  der  Zustimmung
des  nordventschen  Reichstages  und  der  vier  Landtage.  Der  Reichstag,
  die  badischen  und  hessischen  Kammern  nahmen  freudigst,  die
württembergischen  unter  geringer  Opposition,  die  bayerische  I.  Kammer
fast  vnsimmig,  die  II.  nach  hitzigen  Debatten  it  102  gegen

S.  Klüpfel  II  S.  340  ff.  (Marquardsen  II,  1  S.  13),  H.

Sell.  Bismarck  I1  S.  255  ff.  Schulze  (Lehrbuch  1  S.  172)  und

*  Daß  diese  Kontinuität  den  die  Mehrzahl  an.  Die  gegenteilige
norddeutschen  Bund  und  das  Deutsche  Ansicht  begründet  Zorn  1  S.  40

Neich  als  dasselbe  Rechtssubjekt  er=  N.  13.  Hiergegen  wieder  Jellinek,
scheinen  lasse,  nehmen  Laband  Staatenverbindungen  S.  273.