Geschichtliche Einführung.
der Vorgänge in Ems und Paris! —, daß eine Gefahr von außen
nicht vorliege, und das „Vaterland“, das Organ der ultramontanen
Partei, befürwortete unbedingt die Waffenbrüderschaft mit Frankreich
gegen Preußen. Aber überall siegte die Volksstimmung, und
die Kreditforderungen wurden durchweg mit großer Majorität bewilligt.
Die gemeinsame Gefahr hatte das Gefühl der Zusammengehörigkeit
mehr denn je belebt, und nach dem Zusammenbruch der französischen
Macht war jedes äußere Hindernis der deutschen Einheit
verschwunden. Am Tage von Sedan, noch vor der Kapitulation
(2. September 1870), erneuerte Baden den früher abgelehnten Antrag
auf Eintritt in den norddeutschen Bund. Auch Bayern wünschte
von den völkerrechtlichen Verträgen zu einem „Verfassungsbündnis“
überzugehen. Bevollmächtigte der vier süddeutschen Staaten wurden
nach Versailles geladen, wo die Verhandlungen bald zu einem
günstigen Ausgange führten. Am 15. November wurde mit Baden
und Hessen ein Vertrag geschlossen, dem eine „Verfassung des deutschen
Bundes“" beigegeben war. Diesem Bunde trat Württemberg durch
Vertrag d. d. Berlin 25. November bei. Die etwas größeren Schwierigkeiten
mit Bayern fanden ihre Erledigung durch den Versailler
Vertrag vom 23. November. Durch einen besonderen Vertrag
(Berlin 8. Dezember) stimmten diese Staaten gegenseitig den bezüglichen
Verträgen zu.:
Der deutsche Bund war kein Neubau, sondern der „Ausbau
eines fertigen Hauses“, der norddeutsche Bund erweiterte sich
zum deutschen Bunde, so daß allerdings zwischen beiden eine Kontinuität
besteht.“ Es bedurfte nunmehr nur noch der Zustimmung
des nordventschen Reichstages und der vier Landtage. Der Reichstag,
die badischen und hessischen Kammern nahmen freudigst, die
württembergischen unter geringer Opposition, die bayerische I. Kammer
fast vnsimmig, die II. nach hitzigen Debatten it 102 gegen
S. Klüpfel II S. 340 ff. (Marquardsen II, 1 S. 13), H.
Sell. Bismarck I1 S. 255 ff. Schulze (Lehrbuch 1 S. 172) und
* Daß diese Kontinuität den die Mehrzahl an. Die gegenteilige
norddeutschen Bund und das Deutsche Ansicht begründet Zorn 1 S. 40
Neich als dasselbe Rechtssubjekt er= N. 13. Hiergegen wieder Jellinek,
scheinen lasse, nehmen Laband Staatenverbindungen S. 273.