30
bestrichenen Raum. Je größer der letztere
ist, desto größer ist die Treffwahrscheinlichkeit
gegen aufrechte Ziele, da durch ihn die
Fehler im Schätzen der Entfernungen und
der Einfluß der Längenabweichungen vermindert
oder aufgehoben werden. Bei der
Konstruktion der neuern Feuerwaffen war
daher die Erreichung einer flach gestreckten
(erasantene) Flugbahn maßgebend.
Beton (spr. ong), ein Gemischaus 1Teil
hydraulischem (unter Wassererhärtendem.)
Mörtel mit 2 Teilen klein geschlagenen
Steinen, wird zu Fundamentierungen, zu
Hinter= und übermauerungen von Gewölben
und zur Verstärkung bombensicherer
Balken= oder Eisendecken verwendet.
Bettungen sollen fseuernden Geschützen
eine feste Unterlage geben, um das Einsinken
der Räder und des Laffetenschwanzes
in den Erdboden zuverhüten. Man unterscheidet
ganze und Notbettungen. Ertere
bestehen aus Bettungsbohlen,
kieferne Bohlen, 3 m lang, 30 em breit, 8
em dick, und Bettungsrippen, kieferne
Kreuzhölzer, 16 cm stark und 6 m oder 4,5
m lang. Die Rippen werden senkrecht zur
Feuerlinie in den Geschützstand ganz eingelassen
und die Bohlen senkrecht darübergelegt
und mit Batterienägeln (geschmiedete
vierkantige Nägel, 20 cm lang, V—11 mm
dick) festgenagelt. Die B. für 9 und 12 cm
Kanonen haben, je nach der Festigkeit des
Bodens, 3—5 Rippen und 15 Bohlen
(kurze B.). Die B. für 15 cm Ringkanonen
erhalten 7 Rippen und 20, die
der übrigen 15 cm Kanonen 5 Rippen
und 20 Bohlen (lange B.). An die B. für
15 cm Ring= und 12 cm Kanonen wird
binten ein Verlängerungsstück für den
assetenschwanz von 1,5 m im Quadrat
angesetzt, bei erstern jedoch nur, wenn mit
#eringen Erhöhungen gefeuert wird. Die
für 21 cm Mäner werden aus 9 Halbhölzern,
6 m lang, 30 em breit, 16 cm
dick, auf der flachen Seite liegend, und 20
Bohlen hergestellt. Um ein Zurückweichen
der Rippen zu verhüten, werden an den
Längs= und Hirnseiten Faschinenpfähle
eingeschlagen, und ist der Voden wenig widerseandosethtn
wird eine Rippe, bei 21 cm
Mörserbettungen ein Halbholz, 4,5 mlang,
quer hinter die Kopfenden der Rippen ge-Beton
— Beute.
legt. Die 23 cm glatten Mörser erhalten
die B. der 9 cm Kanonen, die glatten 15
em eine Bettung aus 3 Rippenstücken von
Os m Länge, über welche 2 Bohlen genagelt
werden. Notbettunger bestehen
aus je einer Bohle unter den Rädern und
wei nebeneinander liegenden unter dem
affetenschwanz. In Ermangelung von
Eettunghölzern. kann man für leichte Geschütze
B. aus gestampften Kiesschüttunen,
für schwere aus Steinpflaster oder
ton herstellen. Die B. für die schweren
Küstengeschütze erhalten tief ausgemauerte
oder aus Betongegen 1 mtiefhergestellte B.,
in welche der Pivotblock eingemauert wird.
Beurlaubtenstand. Im deutschen
Heerwesen zählen zum B.: 1) alle Offi-Hiers
Arzte, Beamten und Mannschaften
Reserve, Landwehr und Seewehr; 2) die
bis zur Einstellung in ihre Heimat beurlaubten
Rekruten und Freiwilligen; 3) die
jur Disposition der Ersatzbehörden Entassenen;
4) die zur Disposition ihrer
Truppenteile Beurlaubten. Die Personen
des Beurlaubten stands stehen unter Kontrolle
des Bezirkskommandos, für dessen
Befehle sie stets erreichbar sein müssen.
Tragen sie Uniform, so sind sie aktiv (s. d.).
— In sterreich gehören zum B. die vor
Ablauf der dreijährigen Dienstzeit Beurlaubten,
digjenigen, die nur eine achtwöchentliche
Ausbildung erhalten, und die
Rekruten, welche als zur Ausfüllung des
Präsenzstands nicht ersordelich, also überzählig,
mit Urlaubsdokumententlassen
werden. — Vgl. Ersatzwesen (S. 102).
Beute. Das bewegliche Eigentum des
feindlichen Staats, mit Ausnahme der
Kunstschätze und wissenschaftlichen Sammlungen,
ist Gegenstand der B., die jedoch
vom erbeutenden Soldaten nicht für sich,
sondern für den Staat erworben wird:
dasselbe gilt von allen zu Kriegszwecken
dienenden Gegenständen, als: Wassenmagazine,
Pulvervorräte, Eisenbahnbetriebsmaterial
2c., mögen sie im Besitz des
Staatsoder von Unterthanen sein. Sachen,
die nicht zu Kriegszwecken dienen können,
dürfen auch nicht als B. behandelt werden,
ebensowenig die im bürgerlichen Besitz befindlichen,
wie das Privateigentum der
seindlichen Offiziere und Mannschaften.