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3. Untersuchungsgebühren für das im Schlachthof
geschlachtete Vieh:
1. für ein Pfernd 0,20 AM
2. „ „ Rinnd 0,20 „
3. „ „ Schwin 0,70 „
4. „ „ Kabll 0,10 „
5. „ „ Schaf oder Ziege 0,10 „
4. Stallgebühren:
1. für ein Pferd 0,30 „
2. „ „ Rnnd 0,25 „
3. „ „ Schwen 0,10 „
4. „ „ Kalb, Schaf oder Ziege 0,05
Diese Gebühren werden für jede Nacht berechnet, in welcher
sich die Tiere auf dem Schlachthofe befinden, insbesondere auch
für die Nächte, in welchen sie auf den Schlachthof gebracht sind.
5. Wiegegebühren:
a) für ein Pferd 0,40 Al
b) „ „ Rind 0,40 „
c) „ „ Schwin. 0,20 „
d) „ „ Kahhbr. 0,10 „
e) „ Schaf oder Ziege P0.05
D für einzelne Stücke, Fleisch, Felle oder Talg für jede
Wiegung bei einem Gewicht von höchstens 50 kg
5 Pfennige, für jede angefangenen weiteren 50 kg
gleichfalls 5 Pfennige.
B. Gebühren für den Viehhof.
1. Marktgebühren einschließlich der Gebühren für Untersuchung
der lebenden Tiere:
a) für ein Rnd 1,20 7.
b) „ „ Schwen 0,50 „
c) „ „ Kallltl 0,30 „
d) „ „ Schaf oder Ziege 50),20 „
e) „ „ Spanferkkel. 0,10 „
1) „ „ Magerschwein, welches im
Freien aufgestellt iit 0,20
Die Gebühren zu a bis e kommen für Tiere, welche unverkauft
zum nächsten Markte stehen bleiben, nur einmal in Ansatz.
2. Stall= und Wiegegebühren wie auf dem Schlachthofe.
Die Stallgebühren kommen nur in Ansatz für verkaufte Tiere,
welche über den Markttag stehen bleiben.