1.
2.
Am 5. Oktober wurde in der Ations-=sache
von dem O. A. Gerichte Biberach
zwischen dem Müller Johann Schultheiß,
von Heggbach, Bekl., Anten,
und Johann Georg Bieker, von Troppau
in Schlesien, Kl., Aten, die Göltigkeit
eines Vergleichs betreffend, die
eingelegte Verufung gegen das am 50.
Juni d. J. eröffnete erstrichterliche Erkenntniß
wegen versäumter Nothfrist zu
Einreichung der Beschwerdeschrift unter
Verurtheilung des Anten in die Kosten
dieser Instanz für verlassen erklärt, und
. in der Rechtssache erster Instanz zwischen
dem Handelsmann Christian Heinrich
Stuber in Stuttgart, Luten, und
der Freifrau v. Speth, geb. v. Landsberg
zu Niedernapy im Elsaß, Mit-Latin,
das von dem Erstern in Anspruch
genommene Absonderungs-Recht in der
Carl v. Speth'schen Debitsache betreffend,
der Lut Stuber zu Abschwörung
des ihm zugeschobenen Reinigungs-Eides
für verbunden erkannt, auch für den Fall
der Abschwörung oder Verweigerung dieses
Eides die End-Entscheidung in der
Hauptsache sowohl, als im Kostenpunkte
edentuell ausgesprochen.
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*r*rv
5.
Civil-Senat.
5.
In der Ationssache von dem O. A.Gericht
Ulm zwischen Georg Gärtner,
von Söhnstetten, O. A. Heidenheim, Kl.,
Anten, und den Intestat-Erben des verstorbenen
Martin Braunmüller, von
Oellingen, Bekl., Aten, Schuld-Forderung
samt Zinsen betreffend, wurde
vermöge Beschlusses vom 15., erüffnet
am 2338. September, das von dem
Anten angebrachte Gesuch um Wiedereinseung
in den vorigen Stand gegen
das desertorische Erkenntniß vom
50. Juni d. J. verworfen. (d. 6. Oktober.)
In der Ationssache von dem O.A.Gerichte
Biberach zwischen Matthäus Abt,
von Laupertshausen, Kl., Anten, und
Joseph Sproll von da, Bekl., Aten,
Losung betreffend, wurde dle Berufung
wegen Versäumung der Nothfrist zu
Einreichung der Beschwerdeschrift vermöge
Beschlusses vom zö., publicirt
den :8. September, unter Verurtheilung
des Anten in die Kosten dieser
Instanz für verlassen erklärt. (d. 6.
Oktober.)
Am 13. Oktober wurde in der Ations-=sache
von dem O.A. Gerichte Saulgau
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