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gehoͤrten damals zur daͤnischen Kanzlei, wie die noch vorhandenen
Registraturbücher zeigen. Mit Einfuͤhrung der Erbregierung
änderte sich dieß; Alles wurde zur deutschen Kanzlei
gezogen.
Die Arten von Geschäften aber, auf welche die einhei,
mischen Erpeditionen gingen, oder was damals in die königliche
Kanzlei kam, war meist Folgendes:
4) Lehenbriese für den Adel.
2) Berleihungen von Kanonikaten in Kapiteln.
3) Bestellungen geisilicher Aemter, was sich aber bloß
auf Bisthümer, Professoren und bisweilen auch Rekrorsstellen
erstreckte. Manchmal wurde auch irgend einem gelehrten
Manne, Priesier, Kaplan oder Studiosus Exspektanz auf die
nächste ledig werdende Pfründe gegeben, womit er nach seinen
Verdiensien zufrieden seyn könnte. Die Bischöfe mußten sie
alsdann dazu befördern.
4) Tauschakten, ein und ander Gur betreffend, mit Adelichen
oder Andern, z. B. Kapiteln, Kirchen oder Schulen, denn
damals hatte bloß der Adel seine Hoͤfe; die Andern hießen
deßmegen Unfreie. .
5) Freisprechung von Geldstrasen oder Restitution derselben,
was sich damals bei dem alten Gesetz oft zutrug; so
auch Absolution bei einem und anderem Versehen.
Die unter Friedrich II. eingefährte Genauigkeit in der
Kanzlei war wohl meist das Werk von Niels Kaas, der erst
die Stelle des oberlien Sekretärs bekleidete, nach Johann
Friis Tode aber Kanzler wurde. Ein Mann, in und außer
Dänemark hochberühmt wegen seiner Gelehrsamkeit, großen
Missenschaften und andern hohen Qualitäten. Daneben konnte
er sich seinem Amte ganz allein widmen, er blieb beliändig
unvermählt, wie auch der andere Minister dieses Königs,
sein Schatzmeister Christoph Walchendorf, der nachher zu