Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Vierzehnter Band. (14)

357

gehoͤrten  damals  zur  daͤnischen  Kanzlei,  wie  die  noch  vorhandenen
  Registraturbücher  zeigen.  Mit  Einfuͤhrung  der  Erbregierung
  änderte  sich  dieß;  Alles  wurde  zur  deutschen  Kanzlei
gezogen.

Die  Arten  von  Geschäften  aber,  auf  welche  die  einhei,
mischen  Erpeditionen  gingen,  oder  was  damals  in  die  königliche
  Kanzlei  kam,  war  meist  Folgendes:

4)  Lehenbriese  für  den  Adel.

2)  Berleihungen  von  Kanonikaten  in  Kapiteln.

3)  Bestellungen  geisilicher  Aemter,  was  sich  aber  bloß
auf  Bisthümer,  Professoren  und  bisweilen  auch  Rekrorsstellen
erstreckte.  Manchmal  wurde  auch  irgend  einem  gelehrten
Manne,  Priesier,  Kaplan  oder  Studiosus  Exspektanz  auf  die
nächste  ledig  werdende  Pfründe  gegeben,  womit  er  nach  seinen
Verdiensien  zufrieden  seyn  könnte.  Die  Bischöfe  mußten  sie
alsdann  dazu  befördern.

4)  Tauschakten,  ein  und  ander  Gur  betreffend,  mit  Adelichen
  oder  Andern,  z.  B.  Kapiteln,  Kirchen  oder  Schulen,  denn
damals  hatte  bloß  der  Adel  seine  Hoͤfe;  die  Andern  hießen
deßmegen  Unfreie.  .

5)  Freisprechung  von  Geldstrasen  oder  Restitution  derselben,
  was  sich  damals  bei  dem  alten  Gesetz  oft  zutrug;  so
auch  Absolution  bei  einem  und  anderem  Versehen.

Die  unter  Friedrich  II.  eingefährte  Genauigkeit  in  der
Kanzlei  war  wohl  meist  das  Werk  von  Niels  Kaas,  der  erst
die  Stelle  des  oberlien  Sekretärs  bekleidete,  nach  Johann
Friis  Tode  aber  Kanzler  wurde.  Ein  Mann,  in  und  außer
Dänemark  hochberühmt  wegen  seiner  Gelehrsamkeit,  großen
Missenschaften  und  andern  hohen  Qualitäten.  Daneben  konnte
er  sich  seinem  Amte  ganz  allein  widmen,  er  blieb  beliändig
unvermählt,  wie  auch  der  andere  Minister  dieses  Königs,
sein  Schatzmeister  Christoph  Walchendorf,  der  nachher  zu