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Nr. 505.
Bekanntmachung, die Einverleibung von Gemeinden in die Stadtgemeinde Nürnberg,
hier Namensänderung von Forstämtern betreffend.
fl. Staatsministerium der Finanzen,
Ministerialsorstabtheilung.
Im Namen Seiner Mazjestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben durch Allerhöchste Entschliehung vom 5. Januar 1899 anzuordnen
geruht, daß künftig das Forstamt Lichtenhof die Bezeichnung „Nürnberg-Süd
(Lichtenhof)“ und das Forstamt Forsthof die Bezeichnung „Nürnberg-Ost (Forsthof)“ führe.
München, den 11. Januar 1899.
Dr. Frhr. v. Riedel.
Bestätigungs-Urkunde.
Das von Ranke'sche Familien-Fideikommiß betreffend.
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Sapvern
wird von dem Königlichen Oberlandesgericht München beurkundet, daß der k. Universitäts-Professor
Dr. Heinrich Ritter von Ranke in München mittels Urkunde vom 18. Januar
1898 Gesch. Reg. Nr. 131 des k. Notars Schmidbauer in München ein Familienfideikommiß
nach den Bestimmungen der VII. Beilage zur Verfassungsurkunde unter dem Namen
„von Ranke'sches Familienfideikommiß“ errichtet hat.
§ 1.
Bestandtheile des Fideikommisses.
I. Unbewegliche Vermögensstücke.
A. Im Bezirke des k. Amtsgerichts München II und Landrentamts München.
a) Anwesen Haus-Nr. 1 in Laufzorn:
1. Steuergemeinde Grünwald:
Plan-Nummer: Fläche
636 Wohnhaus, das Schloßgebäude mit 2 Kellern, Getreidestadel mit
Pferdestallung und 3 Tennen, Kuhstallung, Branntweinbrennerei, Wagenremise,
Kartoffelkeller und Hoframt 100002 ha
637 Ruinwiese, Wiese mit Krautlandl zu. .. . . ..1,997,,
638 Hauswiese und Wurzgarten, Wiese mit Gorten zu . . 2,702»
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