Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1888. (79)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

 

—FNr.  2.

Inhalt:  Verordnung,  betressend  die  Kautionen  der  Beamten  aus  dem  Bereiche  des  Ministeriums  der  geistlichen,
Unterrichts=  und  Medizinal-Angelegenheiten,  S.  S.  —  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Ueberweisung

  der  Feld  (Land)  messerangelegenheiten,  soweit  dieselben  zur  Jeit  bei  der  Allgemeinen  Bauverwaltung
  bearbeitet  werden,  an  den  Finanzminister,  S.  4.  —  Abänderung  des  Reglements  für

die  öffentlich  anzustellenden  Land  (Jeld)  messer,  S.  1.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetz  vem

10.  April  1872  durch  die  Regierungs=  Amtsblätter  publizirten  landesberrlichen  Erlasse,  Urkunden  2c.,  S.  ö.

 

(Xr.  9253.)  Verordnung,  betreffend  die  Kautionen  der  Beamten  aus  dem  Bereiche  des
Ministeriums  der  geistlichen,  Unterrichts-  und  Medizinal=  Angelegenheiten.
Vom  12.  Dezember  1887.

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  rP

rerordnen  auf  Grund  der  I#.  3),  7,  8  und  14  des  Gesetzes,  betreffend  die  Kautionen
der  Staatsbeamten,  vom  25.  März  1873  (Gesetz=  Samml.  S.  125),  was  folgt:

Einziger  Paragraph.

Den  zur  Kautionsleistung  verpflichteten  Beamtenklassen  aus  dem  Bereiche
des  Ministeriums  der  geistlichen,  Unterrichts=  und  Medizinal-Angelegenheiten
tritt  hinzur

„der  Inspektor  der  medizinischen  Klinik  der  Universität  Marburg“.

Die  Höhe  der  von  dem  Inhaber  dieser  Stelle  zu  leistenden  Amtskaution
wird  auf  1  800  Mark,  geschrieben:  „Eintausend  achthundert  Mark“)  festgesetzt.
Im  Uebrigen  finden  die  Vorschriften  der  Verordnung  vom  10.  Juli  1874,  betreffend
  die  Kautionen  der  Beamten  aus  dem  Bereiche  des  Staatsministeriums
und  des  Finanzministeriums  (Gesetz=  Samml.  S.  260),  Anwendung.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  12.  Dezember  1887.

(I.  S.)  Wilbelm.

v.  Goßler.  v.  Scholz.

Ges.  Samml.  1898.  (Nr.  9253.9255)  2

Ausgegeben  zu  Berlin  den  13.  Jannar  1888.