Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  12—17.)  49

12.  Februar.  (Preußen.)  Der  Propst  Rendzinski  in  Posen
wird  vom  Criminalsenate  des  Appellgerichts  Posen  wegen  Anmaßung
bischöflicher  Rechte  zu  7  Monat  Gefängniß  verurtheilt.

14.  Februar.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  die  von  ihm  in  Folge
eines  Antrags  der  ultramontanen  Partei  niedergesetzte  Commission
beginnt  ihre  Prüfung  des  Erlasses  des  Oberpräsidenten  der  Rheinprovinz
  wegen  Einziehung  der  Pfarrdotalgüter.

Der  Regierungsvertreter  Ministerialdirector  Dr.  Förster  eröffnet  dieselbe
  mit  der  überraschenden  Mittheilung:  daß  aus  den  Acten  des  Cultusministeriums
  ein  das  Eigenthum  des  Fiscus  an  den  Pfarrdotalgütern  nachweisender
  Bericht  des  Oberpräsidiums  der  Rheinprovinz  aus  dem  Jahr  1833,
auf  welchen  der  jetzige  Oberpräsident  sich  berufen  habe,  ausgeschnitten  und
spurlos  verschwunden  sei.  Eine  derartige  absichtliche  Beseitigung  von  Actenstücken,
  welche  das  Verhältniß  des  Staates  zur  katholischen  Kirche  im  Interesse
des  ersteren  klarzustellen  suchten,  ist  während  der  Amtsperiode  des  Ministers
Mühler  förmlich  systematisch  betrieben  worden,  so  daß  aus  den  Repositorien
ganze  Actenconvolute  verschwunden  sind!  Im  weiteren  Verlaufe  seiner  Ausführungen
  verliest  Dr.  Förster  eine  Erklärung  des  Ministers,  wonach  von  der
Erhebung  des  Competenzconflicts  in  Betreff  solcher  eingezogenen  Pfarrdotalgüter,
  welche  vom  Fiscus  reclamirt  werden,  Abstand  genommen  wird,  und
derselbe  nur  in  solchen  Fällen  stattfinden  soll,  wo  es  sich  um  Ausübung  des
staatlichen  Hoheitsrechts  handle  und  auch  die  Nothwendigkeit  der  Einstellung
der  Leistung  in  Frage  stehe.

15.  Februar.  (Preußen)  ruft  in  seiner  Differenz  mit  Sachsen
bez.  der  Berlin-Dresdener  Eisenbahn  die  Entscheidung  des  Bundesraths
  an,  und  zwar  auf  Grund  des  Art.  76  der  Reichsverfassung,
demzufolge  Streitigkeiten  zwischen  verschiedenen  Bundesstaaten,  sofern
dieselben  nicht  privatrechtlicher  Natur  und  daher  von  den  competenten
Gerichtsbehörden  zu  entscheiden  sind,  auf  Anrufen  des  einen  Theils
vom  Bundesrathe  erledigt  werden.

16.  Februar.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Beginn  der  zweiten
Lesung  des  Cultusetats.  Die  ultramontane  Partei  ergreift  diese  Gelegenheit,
  um  alle  ihre  zahlreichen  Beschwerden  über  Beeinträchtigung
der  katholischen  Kirche  und  ihrer  Rechte,  wie  sie  dieselben  versteht,
zur  Sprache  zu  bringen.  Der  Minister  Dr.  Falk  weist  von  vorne
herein  den  Vorwurf,  daß  er  den  Culturkampf  in  die  Schule  trage
und  die  Kirchengesetze  mit  Härte  ausführe,  zurück:  er  führe  sie  allerdings
  mit  Ernst  aus  und  werde  darin  fortfahren,  so  lange  er  auf
seinem  Posten  stehe.

17.  Februar.  (Preußen.)  Abg.-Haus,  Budgetcommission:
beschließt  mit  10  gegen  9  Stimmen,  die  Regierungsvorlage  wegen
Uebernahme  der  Berlin-Dresdener  Eisenbahn  abzulehnen.

17.  Februar.  (Lippe-Detmold.)  Landtag:  genehmigt  ein

Schulthess.  Europ.  Geschichtslalender.  XVIII.  Bd.4